Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
"Hat der Vermieter die formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zukommen lassen, kann er mögliche inhaltliche Fehler daher auch noch nach Fristablauf korrigieren (BGH, Urteil v. 17.11.04, VIII ZR 115/04)."
Gibt es für die Korrektur eine Frist? Bisher habe ich nur Verweise auf § 242 BGB gefunden...
Im konkreten Fall hat der Vermieter erst nach 19 Monaten eine korrigierte Fassung der Abrechnung vorgelegt.
Vielen Dank im vorraus!