Eigentum bei übernommenem Inventar

  • Hallo,

    Bekannte zieht Anfang des Jahres aus ihrer Wohnung. Es gibt bereits eine Auseinandersetzung bezüglich der Fenster und wer dafür zuständig ist, nun kam heute das nächste.

    Die Nachmieter die Inventar meiner Bekannten abkaufen schrieben ihr das der Vermieter ihnen sagte dass das Badezimmerinventar (Spiegelschrank und Waschbeckenschrank) von ihr in der Wohnung belassen werden muss.

    Dieses Inventar hatte meine Bekannte bei ihrem Einzug dem Vormieter abgekauft, darüber liegt ein Kaufvertrag vor der sowohl Datum, Namen, exakte Auflistung der gekauften Gegenstände als auch Unterschriften meiner Bekannten und der Vormieterin enthält.

    Wie jetzt der Vermieter auf die Idee kommt das diese in der Wohnung verbleiben müssen ist fraglich.

    Im Mietvertrag steht außer "Regal in Abstellkammer" nichts davon dass das Inventar dem Eigentümer gehört.

    Die Vorbesitzerin ist nicht erreichbar, da die Idee aufkam evtl war das Inventar Mal vom Eigentümer und sie hat es fälschlicherweise an meine Bekannte verkauft aber die Hausmitbewohner sagen das die Vorbesitzerin diese ebenso an diese damals zum Kauf angeboten hatte.

    Wie seht ihr die Sache ?

    Meiner Ansicht nach sind diese Eigentum der Bekannten da vertraglich gekauft und können nicht einfach vom Vermieter als deren Eigentum angesehen werden auch weil diesbezüglich nichts im Mietvertrag steht

  • Meiner Ansicht nach sind diese Eigentum der Bekannten da vertraglich gekauft und können nicht einfach vom Vermieter als deren Eigentum angesehen werden auch weil diesbezüglich nichts im Mietvertrag steht

    Sehe ich auch so.

    Hier könnte man sich ggfs. auch auf einen gutgläubigen Erwerb beziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dieses Inventar hatte meine Bekannte bei ihrem Einzug dem Vormieter abgekauft, darüber liegt ein Kaufvertrag vor der sowohl Datum, Namen, exakte Auflistung der gekauften Gegenstände als auch Unterschriften meiner Bekannten und der Vormieterin enthält.

    Die Frage dürfte sein, ob das Inventar dem Vormieter oder dem Vermieter gehört hat. In letzterem Fall ist es dann natürlich schon strittig, im ersteren sicher nicht.....

    Zum zweiten ist halt die Frage welches Inventar deine Bekannte nun schuldet? Möglich wäre ja, zbsp., das der Vormieter Inventar vom Vermieter durch eigenes ersetzt hat....

    Dann ist die Frage, in wie weit was eigentlich Nachweisbar ist ( z.Bsp. durch Protokolle ), oder eben nicht.

    Ich persönlich würde mich zunächst mal schlau machen, wie der Vermieter zu dieser Aussage kommt.

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