Beiträge von Micha12

    Hallo,

    Bekannte zieht Anfang des Jahres aus ihrer Wohnung. Es gibt bereits eine Auseinandersetzung bezüglich der Fenster und wer dafür zuständig ist, nun kam heute das nächste.

    Die Nachmieter die Inventar meiner Bekannten abkaufen schrieben ihr das der Vermieter ihnen sagte dass das Badezimmerinventar (Spiegelschrank und Waschbeckenschrank) von ihr in der Wohnung belassen werden muss.

    Dieses Inventar hatte meine Bekannte bei ihrem Einzug dem Vormieter abgekauft, darüber liegt ein Kaufvertrag vor der sowohl Datum, Namen, exakte Auflistung der gekauften Gegenstände als auch Unterschriften meiner Bekannten und der Vormieterin enthält.

    Wie jetzt der Vermieter auf die Idee kommt das diese in der Wohnung verbleiben müssen ist fraglich.

    Im Mietvertrag steht außer "Regal in Abstellkammer" nichts davon dass das Inventar dem Eigentümer gehört.

    Die Vorbesitzerin ist nicht erreichbar, da die Idee aufkam evtl war das Inventar Mal vom Eigentümer und sie hat es fälschlicherweise an meine Bekannte verkauft aber die Hausmitbewohner sagen das die Vorbesitzerin diese ebenso an diese damals zum Kauf angeboten hatte.

    Wie seht ihr die Sache ?

    Meiner Ansicht nach sind diese Eigentum der Bekannten da vertraglich gekauft und können nicht einfach vom Vermieter als deren Eigentum angesehen werden auch weil diesbezüglich nichts im Mietvertrag steht

    Hallo,

    Bekannte hat sich im Mai bereits an den Vermieter gewandt da Kunststofffenster bei Kipp auf 3 Ecken aufging.

    Es wurde damals von einem Handwerker eingestellt mit der Info "sollte jetzt gehen".

    Nun wurde bemerkt das dieses Problem nach wie vor besteht, ein Fenster sehr schwer zu geht (schleift oben links), und ein anderes Fenster ebenfalls Probleme beim kippen macht.

    Vermieter sagt Mieter hätte Fenster kaputtgemacht, Kunststofffenster würden sich nicht verziehen und entweder Fensterbauer wird bestellt und muss selbst bezahlt werden oder wird von der Kaution (zieht Januar aus) abgezogen.

    Laut Mietvertrag

    "Der Mieter verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleinerer Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-und Kühleinrichtungen, den Fenstern und Türverschlüssen sowie den Bedienungseinrichtungen für Roll und Fensterläden zu tragen bis zu einem Betrag von €150,00 im Einzelfall. Der Gesamtbetrag, der auf die Miete jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 500€ nicht übersteigen. Unbeachtet dieser Klausel ist der Mieter weder zur Behebung von anfänglichen Mängeln, noch zum Ersatz von irreparabel gewordenen Einrichtungsgegenständen oder zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die auf höhere Gewalt oder auf Handlungen Dritter beruhen, die der Mieter nicht zu vertreten hat."

    Fenster wurden weder übermäßig benutzt oder sonst wie beschädigt.

    Was meint ihr dazu, muss sie dafür aufkommen ? Laut meiner Meinung nach nicht da es nicht in ihrer "Reichweite" liegt.

    Hallo,

    Ich habe eine Wohnung gefunden die näher zum Arbeitsplatz liegt und möchte meine aktuelle Wohnung kündigen.

    Habe laut Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist und weiß das der Vermieter nicht davon abweichen muss aber habt ihr evtl Argumente die ich vorbringen kann ?

    Die Kündigung am besten per Einwurf versenden, Einwurf oder persönliche Übergabe durch die Post ?

    Auch würde ich gerne um einen Termin ca 4 Wochen vor Auszug bitten da ich schon genug Zeit haben möchte um die Wohnung zb zu streichen

    Wobei ich mir nicht Mal sicher bin ob ich das muss.

    Wände wurden teilweise weiss gestrichen vom Vormieter der ca 20 Jahre hier gewohnt hat, PVC wurde drin gelassen (selbst wenn hier Kratzer von mir drin wären dürfte nach so vielen Jahren auch kein Ersatz gewünscht werden bei Auszug, oder?) um übernommenen Schränken wurde herumgestrichen, ich habe keine Bilder aufgehangen, rauche nicht und habe nichts in dem 2,5 Jahren wo ich hier wohne gestrichen.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Ausgestaltung von Schriftverkehr gehört nicht zu den Obliegenheiten eines 

    Forums und ist auch nicht erlaubt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!