Kaution Rückzahlung - Wohnungsübergabe und Schäden

  • Hallo liebes Forum,

    Zu meinem Sachverhalt.

    Ich bin im September 2022 aus meiner Wohnung nach fristgerechter Kündigung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurde an der Tapete mehrere kleine Macken festgestellt. Des weiteren würde ca. 3 Monate vor Ende der Mietzeit durch mich das Spülbecken beschädigt. Diesen Schaden habe ich direkt meiner Haftpflicht gemeldet.

    Auf die Frage an meine ehemaligen Vermieterin, wann ich die Kaution zurückerhalte, verfasste diese einen Brief mit folgendem Inhalt:

    Sollten wir die Nebenkostenabrechnung begleichen (erledigt) und die Versicherung begleicht das Spühlbecken, wird die Kaution in voller Höhe ausbezahlt. Durch mich wurde zuvor angeboten, dass die Schönheitsreparaturen an der Tapete durch mich beseitigt werden. Dies sei laut Brief nicht nötig.

    Die Versicherung übernimmt nun nur den Zeitwert des Spühlbeckens sowie die Handwerkerkosten, sodass die Vermieterin einen Teil extra bezahlen muss. Nun weigert sie sich, uns die volle Kaution zurückzuzahlen und sie möchte abwarten, bis der Versicherungsfall vollständig erledigt ist.

    Zusatz: Seit September ist die Wohnung neu vermietet.

    Frage: Hat die Vermieterin das Recht, die Kaution einzubehalten?

    Vielen Dank für ihre Rückmeldung:)

  • Der Vermieter hat immer nur einen Anspruch auf einen Zeitwert des Waschbeckens. Sie kann hier kein neues Waschbecken verlangen.

    Wie hoch ist denn die Differenz zur Forderung des Vermieters?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, natürlich nicht, zumindest nicht dafür. Ein Teil kann für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten werden, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Der Vermieter muss hierüber aber informieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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