Nachforderung nach fehlerhaften Mietanpassung

  • Hallo liebe Community,

    im Mai 2022 hatte ich ein Gespräch mit meinem Vermieter. Bisher war es so, dass die Parteien im Haus abwechselnd die Mülltonnen nach Plan auf die Straße gestellt haben. Dies hat in der Vergangenheit eher schlecht funktioniert, da einige Mieter es regelmäßig versäumten. Daraufhin habe ich meinem Vermieter angeboten, diesen "Service" für alle Parteien zu übernehmen. Im Gegenzug könne er mir mit der Miete entgegen kommen. Bei dem Gespräch sagte mir der Vermieter, dass er sich etwas "um die 50€" vorstellen könne. Im Juni habe ich dann ein entsprechendes Schreiben vom Vermieter erhalten. Daraus geht hervor, dass die Miete wie folgt angepasst wird:

    • Kaltmiete: 150€
    • Nebenkosten: 80€
    • Warmmiete: 230€

    Diese habe ich nun seit Juni bis heute monatlich überwiesen.

    Zuvor habe ich folgendes Bezahlt:

    • Kaltmiete: 230€
    • Nebenkosten: 70€
    • Warmmiete: 300€

    Jetzt, ca. 6 Monate später, meldet sich der Vermieter erneut bei mir, und sagt, dass ein Fehler unterlaufen sei. Die Kaltmiete hätte bei 180€ liegen müssen. Die Differenz daraus (30€ x 6 Monate = 180€) solle ich bitte nachzahlen, da es sich sonst mit den Nebenkosten nicht mehr deckeln würde.

    Meine Frage:
    Muss ich die 180€ nachzahlen, auch wenn der Fehler seitens des Vermieters begangen wurde?
    Muss ich befürchen, dass meine Nebenkostenvorauszahlungen bei der Jahresabrechnung zu niedrig sind?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Wenn Du einen schriftlichen Nachweis hast, wie hoch die Miete konkret ist, kann sich der Vermieter nicht 6 Monate später auf einen Irrtum berufen. Das hätte ihm unmittelbar nach der ersten und falschen Mietzahlung auffallen müssen.

    Die Kaltmiete hätte bei 180€ liegen müssen. Die Differenz daraus (30€ x 6 Monate = 180€) solle ich bitte nachzahlen, da es sich sonst mit den Nebenkosten nicht mehr deckeln würde.

    Die Kaltmiete hat nichts mit den Nebenkosten zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort. Das hat mir schonmal weitergeholfen.

    Jetzt, nachdem ich die Forderung abgelehnt habe, schickt mir mein Vermieter eine Mietanpassung. Ich soll ab Dezember 22 folgendes zahlen:


    Kaltmiete: 230€

    Nebenkosten: 80€

    Warmmiete: 310€


    Dafür soll ich bis auf weiteres die Mülltonnen nicht mehr rausstellen. Ich bin der Meinung, dass diese Erhöhung (auf die ursprüngliche Miete +10€ NK Erhöhung) ebenfalls nicht rechtens ist. Liege ich da richtig?

    Vielen Dank nochmal!

  • Man mus es ein wenig anders betrachten. Die geringere Miete ist nicht wirklich eine Senkung der Miete. Sondern du bekommst einen Lohn für den Service, der lediglich mit der Zahlung verrechnet wird. Die Miete an sich ist gleich geblieben bei 230€.

    Nun erwartest du doch sicherlich Fairness von deinem Vermieter, also solltest du auch fair sein. In diesem Sinne solltest du nicht unter den Tisch kehren, dass mit dem Vermieter 50€ für diesen Service vereinbart waren und nicht 80. Und 230-50 sind halt nun mal 180 und nicht 150. Die 150 war also klar ein Irrtum, da hat er sich vertan. Also wäre es absolut korrekt, wenn du die Differenz nachzahlst. 50€ fürs Tonnen raus stellen ist ja nicht wenig, mal so gesehen, du bist da doch nicht benachteiligt.

    Da es wie oben gesagt eine Art Lohn ist, müsste dich der Vermieter genau genommen als Minijobber offiziell anmelden. Und nur dann hat er auch einen Beleg, den er braucht, um die Kosten in der Nebenkostenabrechnung umzulegen (auf alle, also auch auf deine NK Abrechnung). Andernfalls ist es Schwarzarbeit.

  • Danke für die rasche Antwort.

    Wie er das Ganze abrechnet ist mir ohnehin ein Rätsel. Immerhin nimmt er die +10€ ja von jeder Partei (9 Parteien Haus).

    Für mich als Student sind 180€ eine Menge Geld. Ich habe auch kein Interesse an einem schlechten Verhältnis zu meinem Vermieter. Ebenso habe ich keine Lust auf irgendwelche Rechtsstreitigkeiten.

    Ich werde versuchen nochmal mit ihm zu sprechen. Evtl. lässt er sich auf einen vergleich ein (50% Würde ich von dem "Fehlbetrag" übernehmen).

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