Fragen zur Untervermietung

  • Hallo,

    ich bin Studentin und plane derzeit ein Auslandssemester. Während diesem möchte ich meine Wohnung untervermieten und habe diesbezüglich einge Fragen:

    1. Inwieweit darf ich die Miete für meinen Untermieter erhöhen (z.B: wegen der Abnutzung der Möbel? Ich zahle zur Zeit 260€ kalt und 50€ NK, wie hoch dürfte ich in diesem Fall mit der Miete hochgehen? Addiere ich den Betrag dann zu der Kaltmiete oder zu den Nebenkosten?
    2. Ist es bei der Untervermietung üblich, dass der Untermieter Strom und Heizung selber anmeldet und ich für die Zeit des Auslandsaufenthalts bei meinem Anbieter kündige?

    Vielen Dank für die Hilfe,
    Ixi

  • Hallo Ixi,

    hier herrsch dringender Informationsbedarf, denn Du bist m.E. evtl. schon in der Nähe des Holzwegs.

    "Während diesem möchte ich meine Wohnung untervermieten"
    Ist in Deinem Mietvertrag Untervermietung gestattet?
    Oder hast Du hierzu die explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters?
    Weiteres später.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. Juli 2011 um 22:30)

  • Hallo!

    Ja, mein Vermieter hat mir mündlich die Erlaubnis erteilt. Oder brauche ich das unbedingt schriftlich?


    Ja, dürfte auch so im MV stehen.

  • Hallo!
    Ja, mein Vermieter hat mir mündlich die Erlaubnis erteilt. Oder brauche ich das unbedingt schriftlich?


    Korrektur:
    Untervermietungen bedürfen zwingend der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

  • Ok, danke, dann werde ich meinen Vermieter diesbezüglich noch einmal kontaktieren. Das sollte aber eigentlich kein Problem sein.
    Hättest Du in der Zwischenzeit vielleicht schon einmal ein paar Tipps für mich bezüglich meiner ursprünglichen Fragen?

    Danke für die Hilfe!

  • Ixi:

    "dann werde ich meinen Vermieter diesbezüglich noch einmal kontaktieren. Das sollte aber eigentlich kein Problem sein."
    Du brauchst es zwingend schriftlich.

    "1. Inwieweit darf ich die Miete für meinen Untermieter erhöhen (z.B: wegen der Abnutzung der Möbel?"
    Das ist Verhandlungssache und bedarf der Schriftform (Mieterhöhungsbegehren und Zustimmung).

    "Ich zahle zur Zeit 260€ kalt und 50€ NK, wie hoch dürfte ich in diesem Fall mit der Miete hochgehen? Addiere ich den Betrag dann zu der Kaltmiete oder zu den Nebenkosten?"
    Antwort wie vor.

    "2. Ist es bei der Untervermietung üblich, dass der Untermieter Strom und Heizung selber anmeldet und ich für die Zeit des Auslandsaufenthalts bei meinem Anbieter kündige?"
    Auch das ist Verhandlungssache. Kündigen solltest Du NICHT! Lass' den Untermieter einfach nur übernehmen. Das geht recht unkompliziert, Zählerstand notieren und dem EVU mitteilen.

  • zu 1.: Schriftform gegenüber wem? Dem Untermieter? Ich werde sowieso so einen Standardvertrag aus dem Internet nehmen. Muss ich da den Zuschlag explizit ausweisen, oder was genau meinst Du mit "Mieterhöhungsbegehren"?

  • Aber ich will ja nicht direkt die Miete erhöhen, sondern nur einen Zuschlag dafür berechnen, dass die Person meine gesamte Einrichtung samt elektrischer Geräte nutzt! Außerdem möchte ich dem Mieter ja nicht die Miete erhöhen, nachdem er einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sondern ich möchte einfach schon vor vertragsschluss eine höhere Miete verlangen, als ich sie zur Zeit bezahle, aus oben genanntem Grund. Deswegen scheint mir ein Mieterhöhungsbegehren nicht das richtige Instrument zu sein, oder verstehe ich das falsch?

  • Ixi:

    "Aber ich will ja nicht direkt die Miete erhöhen,"
    Das war aber Deine Frage #1. Darauf habe ich geantwortet.
    - Da Du jedoch erst mal einen UMV abschliessen möchtest, kann es ja anfangs garkeine Mieterhöhung geben, sondern zunächst eine Festsetzung der Miethöhe. ME kann es erst nach drei Jahren geben.

  • Ich würde zusätzlich zu der vereinbarten Miete und dem Nebenkostenabschlag eine Nutzungspauschale für die Einrichtung vereinbaren.

    Hallo, danke für die Antwort,

    das einzige Problem dabei ist, dass die Zwischenmieter das oft nicht einsehen wollen. Eine Freundin von mir will auch ihre Wohnung untervermieten und hatte da schon schwierigkeiten. Wäre das irgendwie illegal, wenn ich den Aufschlaf einfach zu den Nebenkosten zum Beispiel dazuzählen würde? Oder muss ich das explizit ausweisen, dass ich etwas für Abnutzung berechne?

  • Wäre das irgendwie illegal, wenn ich den Aufschla[g]f einfach zu den Nebenkosten zum Beispiel dazuzählen würde? Oder muss ich das explizit ausweisen, dass ich etwas für Abnutzung berechne?


    Die Möbelabnutzungsentschädigung kannste in der Nettomiete berücksichtigen. Denk' nach!: Können doch niemals Betriebskosten sein.
    Betriebskosten (amtlich) sind die sog. Nebenkosten.

  • Mit den Nebenkosten hat der Aufschlag für die Nutzung der Einrichtung wenig zu tun.

    Wenn überhaupt, würde das nur funktionieren, wenn die Nebenkosten pauschal vereinbart würden. Ansonsten ist spätestens bei der Abrechnung der Ärger vorprogrammiert. Dies könnte auch bei einer eventuellen Anhebung der Pauschale passieren.

    Andererseits, was passiert bei Schäden an den Einrichtungsgegenständen, wenn für den Untermieter nicht klar ersichtlich ist, welchen Anteil dieser für die Nutzung zahlt? Denn wenn Sie dem Untermieter die Einrichtung überlassen und dafür ein Entgelt (in welcher Form auch immer) vereinbaren, gilt die Einrichtung als mit vermietet. Und in diesen Fällen sind Sie dann auch für den Ersatz bzw. die Reparatur verantwortlich.

  • Ok, dann rechne ich die Abnutzung einfach auf die Miete mit drauf. Danke!

    Ich hatte mir das so vorgestellt, dass durch dieses Entgelt der Untermieter die Einrichtungsgegenstände zwar mitmietet, aber bei Beschädigung, die über normale Abnutzung hinausgeht, muss er trotzdem die kosten tragen. Aber das werde ich dann im Vertrag gesondert festhalten.

    Und noch eine kleine Frage: Wenn ich die Wohnung zu einer höheren Miete zwischenvermiete, als ich sie zahle, muss ich dann auf die "Gewinne" Steuern zahlen (Als Studentin reiche ich bis jetzt nämlich noch keine Steuererklärung ein)? bzw. gibt es da einen Freibetrag für Einkünfte aus Vermietung?

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

    Einmal editiert, zuletzt von Ixi (11. Juli 2011 um 17:19)

  • Ixi:

    "bei Beschädigung, die über normale Abnutzung hinausgeht, muss er [trotzdem] die kosten tragen."
    Das ergibt sich allein schon aus dem BGB.

    "Wenn ich die Wohnung zu einer höheren Miete zwischenvermiete, als ich sie zahle, muss ich dann auf die "Gewinne" Steuern zahlen"
    Falls Du mehr als 8T€ im Jahr Reingewinn haben wirst (*lach*), dann ja.

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