Fristlose Kündigung und bald Räumungsklage - wie gehts weiter?

  • Schön guten Tag,

    meine Vermieterin droht mir mit fristloser Kündigung sowie mit einer Räumungsklage sollte ich nicht ausziehen. Der Grund dafür ist, dass ich zwei aufeinander folgenden Monatsmieten nicht gezahlt habe. Der Betrag beläuft sich auf 480€. Nun hatte ich eine Ratenzahlung vereinbart, konnte der aber auf Grund finanzieller Engpässe nicht nachkommen, bzw. ich habe nur eine Rate zahlen können.

    Ich bin zurzeit Schüler und bekomme über eine Härtefallregelung ALG2 vom Jobcenter, bis ich meine Ausbildung im Januar anfange. Einen Antrag auf Darlehen um meine Mietschulden zu bezahlen wurde mir nicht genehmigt.

    Was erwartet mich jetzt an Kosten für die Räumungsklage sowie an Kosten die sonst anfallen?


    Danke
    LG Grüße

  • Hallo Logitechi,

    wie hoch ist momentan der Rückstand? Bitte als Bruch angeben, bspw. 1,6 Monatsbruttomieten.

    "Was erwartet mich jetzt an Kosten für die Räumungsklage sowie an Kosten die sonst anfallen?"
    Die Kosten muss zunächst der Kläger zahlen. Fall Du den Prozess (und bis es soweit ist, kann es noch laange dauern) verlierst, musst Du alle Prozesskosten zahlen.

  • Hallo Berny,

    soll ich die Mieten die in 12 Monaten nicht bezahlt wurden als Bruch angeben oder wie versteht man das? Ich habe 2 Monatsmieten (Monatsmiete - warm 320€) nicht zahlen können, und das hintereinander.

    Ich habe noch eine Frage zu den Kosten die evt. auf mich zu kommen könnten: Wenn ich den Mietrückstand bezahle während die Räumungsklage am laufen ist, können da noch Gerichts/Anwaltskosten auf mich zu kommen, oder nur wie du oben beschrieben hast, wenn der Prozess verloren ist? Denn dann ist doch die Kündigung sowie die Räumungsklage gegenstandslos.

  • Logitechi:

    "soll ich die Mieten die in 12 Monaten nicht bezahlt wurden als Bruch angeben oder wie versteht man das?"
    Nein, das meine ich nicht. Ich fragte deshalb, weil Du schriebst: "bzw. ich habe nur eine Rate zahlen können." und deshalb annahm, dass Du weniger als 2 MM Rückstand hast.

    "Ich habe 2 Monatsmieten (Monatsmiete - warm 320€) nicht zahlen können, und das hintereinander."
    Und Deine Rückstände betragen 480€, also 1,5 BruttoMM. Daher ist die Möglichkeit der Fristlosen nicht gegeben, denn es heisst, dass der ÜBERWIEGENDE Teil (der 2. MM) fehlen müsste, und 0,5 MM sind nicht der überwiegende Teil, sondern genau 50%. Klaro?:D

    "Ich habe noch eine Frage zu den Kosten ..."
    Sorry, ich kenne das Gerichtskostengesetz nicht... und habe auch keine diesbzgl. Erfahrungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Juli 2011 um 01:14)

  • Danke für die Infos bis jetzt. Meine Vermieterin jedenfalls meinte ich bekomme eine fristlose Kündigung. Dagegen könnte man ja vorgehen. Ich hoffe nur das nicht gleich ein Gerichtsvollzieher vor meiner Türe steht, da ich ca 2 bis max 3 Monate bräuchte um das Geld an meine Vermieterin zurück zu zahlen.

  • Danke für die Infos bis jetzt. Meine Vermieterin jedenfalls meinte ich bekomme eine fristlose Kündigung.


    Nichts wird so heiss gegessen wie....:D

  • So also Fristlose Kündigung ist weder gestern noch heute eingeflogen. Allerdings hat die Vermieterin doch noch andere Möglichkeiten an die verbleibenden 480€ zu kommen. Wie oben geschrieben kann ich die erst in frühstens 2-3 monaten aufeinmal bzw. teilweise Monat für Monat an meine Vermieterin überweisen.

    Was hat meine Vermieterin jetzt für Möglichkeiten? Wie gesagt habe keine Lust auf ein Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung.

    Danke bis jetzt für die Infos :)

  • Logitechi:

    "Allerdings hat die Vermieterin doch noch andere Möglichkeiten an die verbleibenden 480€ zu kommen."
    Welche?

    "Wie oben geschrieben kann ich die erst in frühstens 2-3 monaten aufeinmal bzw. teilweise Monat für Monat an meine Vermieterin überweisen."
    Dann nimm' doch die Ratenzahlung wieder auf, vielleicht kann jemand aus Deiner Familie Dir vorübergehend aushelfen? Vielleicht hilft auch ein freundlicher Brief an sie mit nichtleeren Versprechen?!

    "Was hat meine Vermieterin jetzt für Möglichkeiten?"
    Ich sehe keine erfolgversprechenden.

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