Hallo,
Ich wohne in einer extrem hellhörigen Wohnung. Von meinen Nachbarn und dem Gewerbe unter mir höre ich normale Gespräche, Husten, Trampeln beim normalen Gehen, Musik, Hundepfoten und Krallen usw. Abends schlafen geht nur mit Ohrstöpsel, die die lauten Geräusche immer noch nicht komplett ausblenden können.
Das Wohnungsgebäude aus den 60ern wurde vor ein paar Jahren modernisiert (Fassade neu isoliert und neue Fenster mit dreifach Verglasung). Die Wohnung selbst wurde vor meinem Einzug ganz renoviert (neue Wände, Fußboden, abgehängte Decken mit Licht, Einbauküche, komplettes Bad. Nur die Heizung ist noch alt.)
Im Mietvertrag ist angegeben, dass der Preis der Miete nicht höher als durch die Mietpreisbremse erlaubt ist, somit die Wohnung laut Vertrag auch nicht als umfassend modernisiert gilt (das Kästchen zu diesem Punkt wurde nicht angekreuzt). Sollte dies der Fall sein (was ich mir bei allem was neu gemacht wurde nicht vorstellen kann), dürfte die Miete ja maximal 10% über dem maximal Durchschnitt der Umgebung liegen. Bei einem Gebäude aus den 60ern ohne Modernisierung wären dies laut dem Mietenspiegel maximal 7,06 € / qm. Ich bezahle momentan 14,62 € / qm. Dies wäre laut Mieterspiegel eine angemessene Miete für eine Wohnung welche zwischen 2011 und 2015 erbaut wurde.
Die Miete ist somit deutlich höher als bei einer nicht modernisierten Wohnung erlaubt wäre. Trotzdem ist die Wohnung extrem hellhörig und gleicht bei weitem keinem Neubau, was eine umfassend modernisierte Wohnung meines Erachtens machen müsste (§ 556f BGB). Ist meine Miete somit entweder zu hoch, da die Wohnung als nicht umfassend modernisiert gilt (und somit die extreme Hellhörigkeit "gerechtfertigt") oder ist sie wegen der extremen Hellhörigkeit mangelhaft weil sie nicht den neuen Schallschutznormen entspricht?