Liebe Community,
in unserer Wohnung ist durch eine defekte Wasserleitung ein Schaden entstanden. Betroffen sind vier Räume. Wände, Decken und Böden wurden durchnässt und es ist unter der Tapete Schimmel entdeckt worden.
Vor fünf Wochen wurden zwei Bautrockner aufgestellt; jetzt kamen vier weitere hinzu. In den uns verbliebenen zwei Zimmern stapeln sich die Gegenstände aus den vom Wasserschaden betroffenen Räumlichkeiten. Es ist uns nicht möglich, persönliche Dinge wie Bücher oder Schallplatten zu nutzen, da diese staubdicht verpackt werden mussten. Die gesamte Kleidung aus den Schränken eines der betroffenen Zimmer musste im Schlafzimmer gestapelt werden und wir können wegen dieser Umstände keinen Besuch empfangen oder Mahlzeiten am Esstisch einnehmen.
Am meisten beeinträchtigend empfinden wir aber die mittlerweile sechs Trocknungsgeräte, die in den vier Räumen installiert wurden. Der Geräuschpegel ist unerträglich (dB-Messgerät wird für ein Lärmprotokoll besorgt).
Nun wollen wir die Miete mindern, da die Wohnung nach unserer Ansicht so nicht mehr nutzbar ist und wir für die Dauer der Trocknung und Wiederherstellung woanders unterkommen möchten.
Meine Frage: Hat Jemand Erfahrung mit einer Mietminderung aufgrund von lautstarken Trocknungsgeräten? Ich habe nur ein Urteil gefunden, welches sich auf 100 Prozent Minderung beruft (in dem Fall waren es, glaube ich, sogar nur zwei Geräte). Bei den anderen Urteilen waren es bis zu 80 Prozent - wobei ich dort keinen beispielhaften Fall mit sechs Trocknern gefunden habe.
Vielen Dank im Voraus!