Kaution zurück bekommen

  • Hallo zusammen,


    es geht mal wieder um das leidige Thema Kaution.

    Ich bin zum 31. März 2022 aus meiner Wohnung ausgezogen.

    Laut Übergabeprotokoll wurden in der Wohnung keinerlei Mängel festgestellt. ( Mietdauer circa 3 Jahre )

    Bis zum heutigen Tag hat der Vermieter die Kaution noch nicht zurück überwiesen. Bei der Übergabe wollte er die Nebenkostenabrechnung noch machen und dann ggf. mit der Kaution verrechnen.

    Wie lange muss ich denn warten bzw. dem Vermieter Zeit geben?

  • Der Vermieter darf für die Nebenkosten etwas von der Kaution zurück behalten. Aber eben nur einen Teil, der aufgrund vorheriger Abrechnungen an Nachzahlung zu erwarten ist. Ist hingegen mit einem Guthaben zu rechnen, darf er nichts einbehalten.

    Man darf den Vermieter also schriftlich darum bitten, die Kaution oder zumindest einen Großteil davon zu überweisen. Die Kontonummer auch dazu schreiben, falls der Vermieter diese nicht hat.

    Die Nebenkostenabrechnung könnte vielleicht noch bis Ende nächsten Jahres dauern.

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