Fehlende Dachdämmung

  • Hallo Zusammen,

    wir wohnen seit knapp über ein Jahr in einer Altbauwohnung im 3 OG.

    Über uns befindet sich ein leerstehende Dachgeschoss, welches keine Dämmung aufweist und zudem vermehrt undichte Stellen (Löcher) hat. Letzten Sommer konnten dort vermehrt Tauben reinkommen, welche zum einen laut gurren als auch jede Menge Kot hinterlassen. In unserer Wohnung ist es im Sommer relativ heiß und im Winter sehr kalt. Da aktuell die Energiekosten stark steigen und die Temperaturen sinken, haben wir uns Gedanken gemacht, ob die Wohnumstände bei uns überhaupt rechtens sind.

    Laut Internetrecherchen haben wir das Recht auf ein gedämmtes Dach. Nun wollten wir uns Ratschläge bei euch einholen, ob und was wir tun können.

    Über Eure Hilfe wären wir sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Kon

  • Laut Internetrecherchen haben wir das Recht auf ein gedämmtes Dach. Nun wollten wir uns Ratschläge bei euch einholen, ob und was wir tun können.

    Es gibt seit einigen Jahren eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder Dach, das ist korrekt. Allerdings sind die Anforderungen an eine Nachrüstpflicht sehr gering und selbst 100 Jahre alte Holzbalkendecken mit Schlackefüllung o.ä. erfüllen in der Regel bereits diese Mindestnorm nach DIN 4108-2: 2013-02. Eine alte Betondecke erfüllt dies jedoch eher nicht, wenn sie nicht gedämmt ist. Ein Recht auf Mietminderung gibt es jedoch nicht, der Vermieter würde sich nicht an das GEG halten und könnte zu einer Strafzahlung verpflichtet werden, aber davon habt ihr nichts.

    ihr könnt natürlich mit dem Vermieter sprechen und ihn auf die Umstände hinweisen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke bei einem nicht ausgebauten Dach ist eine der Maßnahmen, die am wirksamsten sind und vergleichsweise günstig umzusetzen. Daher wäre das in Anbetracht der aktuellen Situation sehr sinnvoll, nachzurüsten, auch wenn evtl. keine Pflicht besteht.

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