Beiträge von Caly88
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Hallo Forum,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2022 erhalten.
Bei Durchsicht der Aufstellung sind uns Positionen aufgefallen, die wir ggf. durch einen Fachmann klären müssen. Bevor dies gemacht wird, wollte ich mich nach einer ersten Einschätzung erkundigen, ob dies überhaupt nötig ist.
- Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten
- Zentrale Heizung (Gas) 1x Gaszähler für das gesamte Objekt.
- Verbrauch der Wohnungen jeweils mittels digitaler Verdampfer
- 1x Wasserzähler für das gesamte Objekt. Keine Wohnungszähler
- Warmwassererzeugung gesondert in jeder Wohnung
Wir bewohnen eine Erdgeschosswohnung mit, gemäß Mietvertrag, eigenem Gartenanteil. Dieser ist durch einen Zaun mit Tür von der Gemeinschaftsgrünfläche abgetrennt,
Unsere Gesamtmiete an den VM setzt sich aus folgenden Positionen zusammen.
1. Grundmiete
2. Monatliche Vorrauszahlung der NK inkl. der Heizung
3. Kabelanschluss
4. Garage
Gemäß Mietvertrag werden die Kosten für die Heizung nach der Heizkostenverordnung umgelegt. Bei den übrigen NK wird in der Regel das Verhältnis der Wohnfläche zu Grunde gelegt. Soweit die NK verbrauchs- oder verursachungsbezogen abgerechnet werden können, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs bzw. der erfassten Verursachung, falls eine Erfassung aller Mieteinheiten der Einheit erfolgt ist…….Können BK dem Mietobjekt konkret zugeordnet werden, können diese Einzelkosten angesetzt werden.
In unserer NK-Abrechnung für 2022 ist uns folgendes Aufgefallen.
1. Der Verteilerschlüssel ist mal als Wohnfläche, mal als Personenanzahl angegeben.
Dabei schwankt die Gesamtpersonenanzahl. Als Beispiel Allgemeinstrom. 2021 waren es 116 Personen, 2022 hingegen nur 108. Vermutlich, begründet aus dem Leerstand.
- Ist eine Mischung des Verteilerschlüssels aus Wohnfläche und Personenzahl auf Grundlage des Mietvertrages zulässig?
2. Im Mietvertrag ist der Kabelanschluss mit 1€ als Vorauszahlung beziffert.
In der Abrechnung hingegen beträgt die Position für eine WE 124,09€ (gesamt 744,56€). Die Bezeichnung der Position lautet Kabel/Vodafone Vermieteranteil 2022 = 12€?
- Ist die Position so korrekt?
3. Der Vermieter hat 2022 eine Fremdfirma, ohne Zustimmung bzw. schriftliche Mitteilung an die Mieter, beauftragt, die Gebäudereinigung durchzuführen. Gemäß Mietvertrag wurde dieses vorher von den Mietern durchgeführt.
- Kann der VM dies einfach entscheiden, wenn Mietvertraglich dieses auf die Mieter übertragen wurde? (Hauswoche)
4. Seit mitte September 2022 leben wir mit 3 Personen (2 Erwachsene + 1 Baby) in der Wohnung. Bei der Berechnung des Frisch- und Abwassers hat der Vermieter für die Monate Oktober-Dezember die Personenanzahl erhöht. Im Abrechnungsjahr hat ein vom Vermieter beauftragter Handwerker, 2 Monate die Leerstehende Wohnung bewohnt. Hätte der VM das bei der Abrechnung nicht berücksichtigen müssen?
5. Da das gesamte Haus über nur einen Wasserzähler verfügt, würde mich interessieren, ob wir die Kosten der Rasenflächenbewässerung der zweiten EG Wohnung mittragen müssen? Wir bewässern unsere Grünfläche mit Regenwasser, welches wir gesondert gesammelt haben. Der neue Nachbar hingegen stellte an mehreren Tagen einen Gartensprenger auf.
- Müssen wir das akzeptieren?
6. Mietvertraglich ist geregelt, dass wir im 6 Wochentakt die Hauswoche übernehmen. Das Beinhaltet das Mähen des Vorgartens. Leider ist der vorhandene Rasenmäher defekt. Meinen eigenen Rasenmäher möchte ich jedoch nicht den weiteren Mietern des Objektes zur Verfügung stellen. Müsste der VM hier für Ersatz sorgen?
7. 2022 bat ich den VM eine Zwischenablesung der digitalen Verdampfer an unseren Heizkörpern durchzuführen. Der VM verweigerte die Zwischenablesung. Hat das ggf. Auswirkung auf die Heizkostenabrechnung? -
Das ist schön. Ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Arbeitsschutz ist der normadressat der Arbeitgeber, der mit allen Mittel Gesundheitsgefahren von seinen AN fern halten muss! Worauf beruht dieses gesetzt? Auf dem Grundgesetzt! JEDER hat das RECHT auf körperliche Unversehrtheit!
Und natürlich gibt es absturzsichernde ersatzmaßnahmen! Fangnetze, Gerüste, und und und ! Also Hat das Argument keine weitere Bewandtnis!
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Weshalb fällt die weniger aus?
mich nutze meinen Balkon derzeit noch in ähnlicher Weise!
und doch. Der Vermieter hätte erst begonnen können, wenn alle Bauteile vorhanden wären! Und er hätte sich vorher über erstatzmaßnahmen Gedanken machen müssen!Der Vermieter besitzt die verkehrssicherungspflicht!
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Hallo Zusammen,
unser Vermieter erneuert die Umwehrung an den Balkonen des Objektes.Nun erfuhr ich, dass der Vermieter noch nicht sagen kann, wann die neue Umwehrung geliefert wird.
Kann ich für den Zeitraum der Baumaßnahme eine Ersatzumwehrung verlangen? Eine Absturzgefährdung ist gegeben. Zusätzlich muss ich noch erwähnen, das in dem Haus auch Familien mit Kleinkindern wohnen.
Wie verhalte ich mich, wenn der Vermieter es verweigert eine Schutzmaßnahme zu errichten? Denn ohne Absturzsicherung ist die Benutzung gefährlich, im Zweifel sogar tödlich!
die Angrenzende Hoffläche des Mehrfamilienhauses, auf der sich die Garagenanlage befindet, besteht aus einer Betonfläche. Diese Betonfläche ist sehr marode und teilweise unterspült.
es befinden sich Schlaglöcher in denen noch loser Beton liegt. Selber bin ich schon mehrmals auf solch einer Stelle umgeknickt. Die Betonfläche hat an einer Stelle ein Loch von 3x3 cm. Ein Gliedermaßstab lässt sich ca35 cm hinein stecken.Auch hier: ist der Vermieter umgehend zu handeln? Angenommen meine Frau oder ich Stürzen und haben in dem Moment unseren Sohn (10 Monate) auf dem Arm. Was ist dann?
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Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Im Mietvertrag ist folgendes beschrieben.
Der Mieter hat im Rahmen der Hauswoche alle 6 Wochen folgende Aufgaben zu übernehmen:
Die Grünpflege links der Eingangstür zu pflegen und auch das Unkraut am angrenzenden Gehweg zu entfernen.
bedeutet, dass alle Parteien das übernehmen müssen. Demnach muss jeder Mieter Gartengeräte bereit halten? -
Hallo Zusammen,
wir haben derzeit ein Problem mit unserem Vermieter. Ich hoffe ihr könnt uns Hilfestellung zu dem Problem geben, wie wir uns künftig gegenüber dem Vermieter aufstellen sollen.
Wir sind Mieter einer Wohnung in einem 6 Parteien Haus. Unserer Wohnung gehören 2 Garagen an, die wir ebenfalls angemietet haben.Wir wohnen hier im 5. Jahr und hatten bis zuletzt auch keine Probleme mit dem Vermieter.
Leider hat sich das Verhältnis im vergangenen halben Jahr drastisch verschlechtert!Wir und auch unsere Vormieter durften in der Vergangenheit vor unserer Garage parken, da wir niemanden beim einfahren in seine Garage behindern. Dies wurde uns bei Einzug auch vom Vermieter mündlich mitgeteilt. Nun hat der Vermieter seine Meinung geändert und uns schriftlich aufgefordert dieses zu unterlassen!
Wie auf dem beigefügten Luftbild zu erkennen, handelt es sich um einen Garagenhof mit einer Hauptzufahrt. Die rot markierten Garagen (2stück) sind von uns gemietet. Gelb markiert stellt die Fläche vor den Garagen dar.
Erwähnen möchten wir noch, dass die letzte Garage derzeit unsere Gartengeräte enthält. (Rasenmäher, Haken, Schaufel, Besen). Zusätzlich steht dort ein Motorrad!
Bedingt durch das Baujahr der Garagen (irgendwas um die 60ziger Jahre) ist die Garage dementsprechend klein. Ein Kombi passt mit 3-5cm Luft zur hinteren Wand und 3-5cm Luft zum Garagentor gerade so rein. Bedeutet dieses müssten wir anders unterbringen.In der zweiten Garage befindet sich das Schönwetter Fahrzeug, abgedeckt unter einer Autoplane.
Weshalb unter einer Autoplane? Weil das Garagendach undicht ist und Wasser über den Stahlträger des Garagendaches auf das silberne KFZ tropft!
Diesem Mangel ist sich der Vermieter auch bewusst! Bei der letzten Garage ist das ebenfalls der Fall!Folgendes würde uns interessieren:
1. kann der Vermieter dies auf einmal so verlangen?2. Könnten wir vorab verlangen, dass der Vermieter erst das Dach abdichten sollte, bevor er ein Parken davor verbietet?
3. da die Gartengeräte durch die „kleine“ Garage ausgelagert werden müssten, damit dort ein KFZ herein passt, können wir künftig die Rasenfläche der Mietwohnung bzw. Gebäudehälfte nicht mehr mähen. Denn wir werden den Rasenmäher und die Gartengeräte nun zu den Eltern/Schwiegereltern bringen.
muss der Vermieter uns ein Rasenmäher und restliche Werkzeuge für den Vorgarten etc. stellen?
wäre es eventuell ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?Bitte Forum Regeln beachten! Foto nicht relevant für
Fragestellung.
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