Untermietzuschlag - Wohngemeinschaft - durch Untermiete keine Veränderung der Wohnsituation

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer 3er WG und meine Mitbewohnerin wollte ein Jahr aus beruflichen Gründen ins Ausland gehen. Sie suchte daher eine/n Untermieter/in für ihr Zimmer. Zur Wohnsituation kann man noch sagen, dass wir in einer 3 Zimmer-Wohnung wohnen und jeder sein eigenes Zimmer hat und Flur, Küche, Bad, Balkon gemeinsam genutzt werden. Die Untermiete betrifft nur ein Zimmer und natürlich die gemeinsamen Sachen.

    Wir haben vom Vermieter schriftlich eine Erlaubnis zur Untervermietung beantragt und dabei auch den Namen der Untermieterin angegeben. Da gibt's ja den § 553 BGB, wodurch diese Erlaubnis erteilt werden sollte, da "beruflich ins Ausland gehen" sicherlich ein "berechtigtes Interesse" zur Untervermietung darstellt.

    Sich für einen Untermieter zu entscheiden heißt ihm zusagen. Erst dann kann man einen tatsächlichen Namen schicken, um nach Erlaubnis zu fragen. Das heißt im Klartext, dass die Untermieterin schon zeitnah eingezogen ist und jetzt bei uns wohnt und nun die Erlaubnis erst ein-zwei Monate später gekommen ist. Soweit hoffe ich schonmal, dass dies normale Praxis ist, weil es sonst einfach mit der Realität nicht vereinbar wäre. Zuerst nach einer Erlaubnis zu fragen und dann erst nach 2 Monaten einem Untermieter die Zusage zu geben und ihn/sie einziehen zu lassen ist einfach nicht realistisch.

    Die Erlaubnis oder "Vereinbarung über die Gestattung zur teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte" kam nun mit 2 Bedingungen.

    1. "Die Genehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31.06.2023"
    Dieses "imaginäre" Datum steht tatsächlich so drin, aber ich würde jetzt mal annehmen, dass der 30.06.2023 gemeint ist. Ich vermute auch mal, dass es Standard-Praxis ist die Erlaubnis vielleicht für ein Jahr zu befristen und man muss bei einer Verlängerung wahrscheinlich nochmal beantragen. Was meint ihr?

    2. "Erhöhung der Miete"

    "Da mit der Aufnahme eines Untermieters das Haus und die Räumlichkeiten über die vertragliche Vereinbarung hinaus zusätzlich genutzt und abgenutzt werden, vereinbaren die Parteien für die Dauer der Untervermietung zusätzlich zur vereinbarten Miete die Zahlung eines Untermietzuschlags in Höhe von 20,00 EUR zuzüglich zur Nettokaltmiete pro Monat."

    Das finde ich nun etwas fraglich und bin damit nicht zufrieden. 20 Euro klingt nicht viel und ich vermute mal, dass das auch ein bisschen Taktik ist um eine Erhöhung einzuschummeln, die die meisten wahrscheinlich einfach akzeptieren. Nach ein bisschen suchen liest man nun auf diversen Seiten, dass eine Untermietzuschlag zwar möglich ist aber nur wenn die Zustimmung sonst nicht zumutbar ist.

    Und die Unzumutbarkeit ist hier wohl das Schlagwort. Auf einer anderen Webseite liest man zu dem Thema den folgenden Satz:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    In unserem Fall ist nicht einmal das zutreffend, da eine Mitbewohnerin abwesend ist und an ihrer Stelle eine Untermieterin einzieht. Das heißt es ändert sich nichts in der Wohnsituation, das auch nur ansatzweise eine Unzumutbarkeit oder erhöhte Nutzung oder Kosten rechtfertigen würde.

    Liege ich damit richtig?

    Oder ist es Standard-Praxis so eine kleine Erhöhung anzunehmen?

    Wie kann ich gegen den Untermietzuschlag vorgehen? Sollte ich ein Schreiben aufsetzen, wo ich sage: Wir nehmen den Untermietzuschlag nicht an, aufgrund von ... siehe oben? Ich bin leider etwas lost wie man das schreiben sollte, da ich ja auf der anderen Seite auch deren Erlaubnis will.

    Ich habe dann etwas Angst, dass sie die Erlaubnis nicht geben, oder sind sie in Anbetracht der Lage auch ohne Untermietzuschlag verpflichtet dazu?

    Wir haben jetzt übrigens erstmal die Erhöhung gezahlt, aber das Schreiben vom Vermieter ist noch nicht unterschrieben. Ich hoffe mal das ist richtig so, auch wenn man dagegen vorgehen will.

    Ich weiß, dass sind viele Fragen für etwas, dass für manche vielleicht eher als Klein-Kram gilt, aber ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe und Anregungen.

    Grüße

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  • Sich für einen Untermieter zu entscheiden heißt ihm zusagen. Erst dann kann man einen tatsächlichen Namen schicken, um nach Erlaubnis zu fragen.

    Nein, so läuft das nicht. Du brauchst einen konkreten "Untermietinteressenten" und fragst anhand der Unterlagen nach einer Erlaubnis zur Untervermietung. Erst wenn der Vermieter zusagt, kannst Du dem Untermieter zusagen.

    Zwei Monate sollte so etwas eigentlich nicht dauern.

    Zum Untermietzuschlag: Theoretisch darf so etwas verlangt werden, allerdings ändert sich - wie schon gesagt - an eurer Situation nichts.

    Theoretisch könnte man Kontakt mit dem Mieterschutzbund aufnehmen und dagegen vorgehen. Praktisch würde ich überlegen, mir den Stress anzutun und die 20 € vielleicht schlucken. Da wäre es aber wichtig, dass diese ebenso erst einmal befristet sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Befristung der Erlaubnis ist nicht statthaft. Denn man kann dem Untermieter nicht einfach so nach der Zeit kündigen. Und außerdem, wenn man ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung hat, dann hat man das auch länger. Und, sollte der Untermieter wechseln, müsste man eh wieder eine neue Erlaubnis einholen.

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