Mietschulden - trotz bestehender Abzahlungen will Vermieter mehr Geld

  • Hallo,

    Ich habe noch überhaupt keine Erfahrung, deshalb entschuldigt eventuell dumme Fragen.

    Vor ein paar Monaten konnte ich meine Miete nicht mehr zahlen. Trotz vieler Verhandlungen mit dem Vermieter kam die unvermeidliche Räumungsklage. Nach einem Termin beim Gericht bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen, da ich momentan kaum noch Geld zum Leben habe. Prozesskostenhilfe wurde genehmigt und ich kümmere mich natürlich darum, dass wieder Geld reinkommt.

    Doch jetzt will der Vermieter monatlich eine viel zu hohe Summe, die ich einfach nicht bezahlen kann. Dies schrieb er mir über Whatsapp ohne wirkliche Begründung. Dies soll auch seine Anwaltskosten abdecken. Er droht mir mit weiteren rechtlichen Maßnahmen wie z.B einem Gerichtsvollstrecker bzw. Pfändung.
    Ich will das natürlich vermeiden und bin gewillt, so viel wie möglich zu zahlen. Aber wenn ich nicht mehr habe, geht einfach auch nicht mehr.

    Meine Frage ist nun:

    Darf er das so einfach? Muss ich alles zahlen, trotz Prozesskostenhilfe? Was soll ich tun, wenn ich alles zahlen muss? Wäre ein Kredit mit niedrigen Raten sinnvoll?

    Vielen Dank im Voraus, ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lachmann

  • Er droht mir mit weiteren rechtlichen Maßnahmen wie z.B einem Gerichtsvollstrecker bzw. Pfändung.

    Das muss dich genau genommen nicht weiter beunruhigen, denn da du nichts hast, was es zu pfänden gibt, hat der Gerichtsvollzieher bei dir auch nichts zu tun. Das darf man dem Vermieter gern auch so sagen.

    Und noch einer weitere Information in dem Zusammenhang. Solche Kosten wie für den Gerichtsvollzieher und andere Kosten ist aus Sicht des Gläubigers ein Schaden, den er ersetzt verlangen kann. Jedoch hat ein Gläubiger per Gesetz auch eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, wenn er schon weiß, dass von dir nichts zu holen ist, wird er auf diesen Kosten sitzen bleiben. Auch das kann man ihm sagen.

    Wäre ein Kredit mit niedrigen Raten sinnvoll?

    Nein, keinesfalls. Wenn du Geld für Kreditraten hättest, dann könntest du auch dem Vermieter höhere Raten geben. Das würde dich nur tiefer in die Schuldenfalle bringen. Schulden mit Schulden bezahlen funktioniert niemals.

  • Solche Kosten wie für den Gerichtsvollzieher und andere Kosten ist aus Sicht des Gläubigers ein Schaden, den er ersetzt verlangen kann. Jedoch hat ein Gläubiger per Gesetz auch eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, wenn er schon weiß, dass von dir nichts zu holen ist, wird er auf diesen Kosten sitzen bleiben.

    Bitte nichts durcheinander bringen. Die Schadensminderungspflicht greift bei Inkassounternehmen, wenn der Schuldner entweder die Forderung bestreitet oder die Zahlungsunfähigkeit anzeigt, dass ist aber nicht einfach übertragbar auf den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher kann dann eventuell nichts pfänden, aber die Kosten hat der Schuldner trotzdem zu tragen, auch wenn die dann erst später geltend gemacht werden können, sobald der Schuldner wieder Geld hat.

    Bezüglich der Prozesskosten gilt das, was im Vergleich vereinbart worden ist. Ohne den Vergleich zu kennen, kann man keine Aussage darüber treffen, ob die Anwaltskosten von dir zu tragen sind. Jedenfalls werden diese Kosten nicht durch eine Prozesskostenhilfe gedeckt. Wie hoch die Anwaltskosten der Gegenseitige sind, ist im Kostenfestsetzungsbeschluss zu erkennen.

    Aber es klingt so, ob der ehemalige Vermieter hier einfach zu viel verlangt, aber das ergibt sich nur bisher aus deinen Schilderungen. Aber auch der Gerichtsvollzieher darf nicht alles pfänden, also wenn bei dir nichts zu holen ist, dann wird er einfach wieder gehen.

  • (1) Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben

    Ist dem Gläubiger bereits bekannt, dass der Gerichtsvollzieher zum aktuellen Zeitpunkt nichts wird holen können, sind die Kosten nicht notwendig und auch nicht zweckentsprechend (wie es in §91 heißt).

  • Wann ist es dem Gläubiger bekannt? Bestimmt nicht, nur weil der Schuldner sagt, er habe kein Geld. Das wäre völlig absurd, da der Gläubiger dann immer das Risiko trägt und auch keine Möglichkeit hat, die Aussage unabhängig zu prüfen, außer mit dem Gerichtsvollzieher. Notwendig wäre es dann zum Beispiel nicht, wenn wenige Monate vorher eine erfolglose Vollstreckung stattgefunden hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner zu Geld gekommen ist.

    Die Aussage man wäre mittellos, schützt nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen und deren Kosten.

  • Das habe ich auch gar nicht gemeint.

    Doch die Zwangsvollstreckung ist auch nicht notwendig, wenn es eine Ratenzahlungsvererinbarung gibt. Noch dazu wenn diese wie hier vor Gericht geschlossen wurde. Diese ist auch für den Gläubiger bindend, indem man darauf vertrauen können muss, mit Vollstreckungsmaßnehmen in Ruhe gelassen zu werden, solange die Raten gezahlt werden.

  • Doch die Zwangsvollstreckung ist auch nicht notwendig, wenn es eine Ratenzahlungsvererinbarung gibt.

    Sie ist dann gar nicht zulässig, zumindest wegen der Summe über die ein Vergleich geschlossen worden ist. Aber da wir den Vergleich nicht kennen und nicht genau wissen, was der Vermieter geltend macht, ist es möglich, dass hier Kosten des Rechtsstreites geltend gemacht werden und diese können durchaus auch jetzt schon verlangt werden.

    Eine Beurteilung, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich sind und wer dann die Kosten zu tragen hat, lässt sich einfach nicht Treffen ohne weitere Kenntnisse.

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