Vermieter will feuchte Wand mit Mutter Natur trocknen lassen

  • Hallo,

    vor ca. einem halben Jahr ist an einer Wand von mir Salz ausgetreten, was auf erhöhte Feuchtigkeit hingewiesen hat, was Messgeräte dann bestätigt haben. Nach diversen Versuchen die Ursache für die Feuchtigkeit zu finden, wurde erstmal angesagt, dass es wohl Restfeuchte ist und kein Rohrbruch vorliegt. Laut einer Fachfirma für Feuchtigkeitsschäden hat der Eigentümer wohl beim Material für die Wand gespart. Außerdem wurde die Sanierung nicht fachgerecht durchgeführt. Es wurde beschlossen, die betroffenen Stellen aufschlagen zu lassen, das auch mehrere Wochen gedauert hat. Vor einem Monat wurde ein Kondensations-/Bautrockner aufgestellt. Dieser wurde dann vor ein paar Tagen abgezogen.

    Mein Messgerät zeigt, dass größtenteils alles trocken ist. Ein Messgerät vom Hausmeister zeigt an, dass alles noch recht feucht ist. Auf meinen Vorschlag, die Fachfirma mal professionell messen zu lassen, wurde nicht eingegangen. Nun wurde mir angesagt, dass die Wand weiterhin offen bleiben soll und die Stellen OHNE Trockner trocknen sollen (weil der wohl zu teuer für den Vermieter ist zzgl. Stromkosten). Ich soll jetzt nochmal einen Monat warten. Dann würde man die Wand zumachen.

    Kurz gesagt:
    Der Schaden besteht seit ca einem halben Jahr
    Ich habe seit ca 2 Monaten eine Baustelle in meinem Schlafzimmer

    Keiner weiß so richtig, ob noch Feuchtigkeit vorhanden ist

    Es herrscht eine erhöhte Staubkonzentration im Schlafzimmer und ein Rußgeruch ist vorhanden, da die Wand an einem ehemaligen Kamin war.

    Ich kann das Fenster nicht über Nacht offen lassen, da die Wohnung im EG ist.

    Mein Ziel ist es letztendlich, dass die Wand zugemacht wird. Wenn denn noch getrocknet werden soll, dann bitte mit dem Trockner damit es deutlich schneller geht.

    Ist dies eine legitime Herangehensweise vom Vermieter?

  • Ist dies eine legitime Herangehensweise vom Vermieter?

    Der Vermieter schuldet nur, dass der Mangel beseitigt wird. Auf welche Weise er das tut, ist seine Sache, da kann man keine Vorschriften machen. Allerdings wird die Wand nicht ohne Trocknungsgeräte vollständig austrocknen, das funktioniert nicht und es bleibt immer eine Restfeuchtigkeit drin. Deshalb solltest du schon darauf drängen, dass Trocknungsgeräte gebracht werden.

    Der Vermieter hat dadurch keine Nachteile, denn solche Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung. Die Kosten sind also kein wirkliches Argument des Vermieters.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!