Mietwohnung steht zum Verkauf - ich soll neuen MIetvertrag machen

  • Hallo ich habe ein großes Problem.

    Ich wohne seit mehr als 20 Jahren in einer Eigentumnswohnung zur MIete,

    die Wohnung hat 32m² und kostet 254€ Kaltmiete.

    Da meine Vermeiterin verstorben ist wollen die Angehörigen die Wohnung durch einen Makler verkaufen.

    Der Nachlassverwalter (Anwalt) meinte ob wir nicht die Kaltmiete auf 300€ erhöhen da noch nie eine erhöhung erfolgte und das der überliche Mietpreis wäre.

    Weiterhin meinte er ob wir denn nicht einen neuen Mietvertrag machen sollten ...

    meine bedenken sind nun das er dadurch einen Vorteil erhalten könnte mich evt schneller aus der Wohnung zu bekommen wenn die evt neuen Besitzer die Wohnung neu Vermieten wollen mit mehr Miete. Mein Vertrag ist wie gesagt mehr als 20 JAhre alt.


    Wäre supertoll wenn jemand en Rat hätte

  • Beim Wechsel des Vermieters, egal ob durch Verkauf oder Erbschaft muss man als Mieter keinen neuen Vertrag unterschreiben. Dafür besteht keine Pflicht. Der neue Vermieter muss den Vertrag so übernehmen wie er ist. In den allermeisten Fällen hat ein solcher neuer Vertrag nur Vorteile für den Vermieter, wie auch in diesem Fall. Man kann wirklich nicht empfehlen, das zu unterschreiben.

    Neue Eigentümer könnten vielleicht wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie oder ein naher Angehöriger selbst in die Wohnung einziehen wollen. Aber eine Kündigung für eine anschließende höhere Miete ist ausgeschlossen.

    Es kann natürlich sein, dass demnächst eine Mieterhöhung kommt. Aber das darf höchstens 15-20% von der jetzigen Miete mehr ausmachen.

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