Aufhebungsvereinbarung des Mietvertrags durch Mitmieter verweigert

  • A und B sind beide Hauptmieter einer Wohnung. Der A entzieht dem B den Besitz an der Wohnung durch Schlösserwechsel. Die Gegenstände des B befinden sich weiterhin in der Wohnung, auch zahlt B dem A für einen Monat weiterhin seinen Anteil an der Miete.

    A nutzt weiterhin die Waschmaschine und den Trockner des B, auch den WLAN-Router, ohne sich bei B an den Kosten zu beteiligen.

    Einen Monat später darf B seine Möbel holen, behält jedoch zunächst die Schlüssel (die sowieso nicht mehr passen), möchte B doch eine Zustimmung zu einer rückwirkenden Mietaufhebung durch Unterschrift des A erwirken, seit dem B der Besitz entzogen wurde; der Vermieter wäre dazu bereit. Jedoch stimmt A dem nicht zu und verlangt bis zur Herausgabe der Schlüssel durch B weiter Miete.

    Eine gemeinsame Kündigung ist für A und B wegen der Frist von 3 Monaten keine Alternative.

    Darf B von A die Miete zurückverlangen, seit ihm der Besitz entzogen wurde?

    B musste sich außerdem eine Wohnung zur Zwischenmiete suchen und eine Lagermöglichkeit der Möbel finanzieren. Wie verhält es sich zudem mit Schadensersatzanspruch des B gegenüber A?

  • Hallo!

    Zunächst Fakten:

    Eine gemeinsame Kündigung

    Die Kündigung muss von beiden erfolgen und drei Monate Kündigungsfrist.

    Die Miete muss weiter gezahlt werden.

    eine Zustimmung zu einer rückwirkenden Mietaufhebung durch

    Nein, bei Hauptmietern im Mietvertrag müssen beide kündigen.

    der Vermieter wäre dazu bereit. Jedoch stimmt A dem nicht zu und verlangt bis zur Herausgabe der Schlüssel durch B weiter Miete.

    Einem Aufhebungsvertrag muss nicht zugestimmt werden. Die Miete

    weiter gezahlt und der Schlüssel hat hier keine Relevanz. Abgesehen

    davon, dass ein Hauptmieter nicht einfach das Schloss auswechseln kann

    und den anderen aussperren, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben

    haben. Der Ausgesperrte hätte sich wieder Zugang verschaffen können

    notfalls mit Schlüsseldienst und Polizei. Das sei am Rande noch erwähnt.

    Gruß



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