Beiträge von kmanissy

    A und B sind beide Hauptmieter einer Wohnung. Der A entzieht dem B den Besitz an der Wohnung durch Schlösserwechsel. Die Gegenstände des B befinden sich weiterhin in der Wohnung, auch zahlt B dem A für einen Monat weiterhin seinen Anteil an der Miete.

    A nutzt weiterhin die Waschmaschine und den Trockner des B, auch den WLAN-Router, ohne sich bei B an den Kosten zu beteiligen.

    Einen Monat später darf B seine Möbel holen, behält jedoch zunächst die Schlüssel (die sowieso nicht mehr passen), möchte B doch eine Zustimmung zu einer rückwirkenden Mietaufhebung durch Unterschrift des A erwirken, seit dem B der Besitz entzogen wurde; der Vermieter wäre dazu bereit. Jedoch stimmt A dem nicht zu und verlangt bis zur Herausgabe der Schlüssel durch B weiter Miete.

    Eine gemeinsame Kündigung ist für A und B wegen der Frist von 3 Monaten keine Alternative.

    Darf B von A die Miete zurückverlangen, seit ihm der Besitz entzogen wurde?

    B musste sich außerdem eine Wohnung zur Zwischenmiete suchen und eine Lagermöglichkeit der Möbel finanzieren. Wie verhält es sich zudem mit Schadensersatzanspruch des B gegenüber A?

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