Hallo zusammen,
ich habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag unterzeichnet, in welchem eine Klausel vermerkt ist, laut der die beiden Vertragparteien sich darauf verständigen, 18 Monate ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns auf Ihr Recht auf Kündigung zu verzichten - ist so eine Klausel rechtlich gesehen erlaubt oder könnte man dies anfechten?
Viele Grüße und besten Dank für eure Hilfe!