Vertragsklausel - wechselseitiger Verzicht auf Kündigungsrecht

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag unterzeichnet, in welchem eine Klausel vermerkt ist, laut der die beiden Vertragparteien sich darauf verständigen, 18 Monate ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns auf Ihr Recht auf Kündigung zu verzichten - ist so eine Klausel rechtlich gesehen erlaubt oder könnte man dies anfechten?

    Viele Grüße und besten Dank für eure Hilfe!

  • Wenn das wechselseitig für Mieter und Vermieter gilt, ist das rechtens. So etwas kann man für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren vereinbaren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!