Kündigung wegen Eigenbedarf - muss ich mein Einverständis erklären?

  • Moin :)

    Nach knapp 12 Jahren hat uns unser Vermieter leider nun wegen Eigenbedarfs gekündigt. Ich kenne seine Beweggründe und kann diese absolut nachvollziehen. Nach der langen Zeit im Haus, will ich ihm auch ganz sicher nichts Schlechtes. Aber sollten wir, bei der aktuellen Lage, keine neue Bleibe finden können, bin ich natürlich trotzdem dazu bereit jedes legale Mittel zu nutzen, mit Kind und Kegel nicht auf der Straße zu landen.

    Daher habe ich ein ganz schlechtes Gefühl dabei, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, die der Kündigung und Räumungsaufforderung beiliegt. Verliere ich damit möglicherweise mein Widerspruchsrecht bzgl. Härtefall, Form- und Verfahrensfehlern etc., oder verschlechter sonstwie meine Position?

    Braucht er denn wirklich mein Einverständnis, oder reicht es wenn ich ihm formlos schriftlich den Empfang der Kündigung bestätige?

    Vorab schon einmal vielen Dank für die Mühen

  • Du musst zur Zeit gar nicht reagieren, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keinerlei Einverständnis, Bestätigung o.ä. vom Mieter erfordert.

    Wenn du von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen willst, musst du dies in der Frist tun, ansonsten brauchst du gar nichts zu unternehmen.

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