Wasserschaden - Mietminderung ?

  • Hallo,

    ich habe nun von Mitte März bis zur vorherigen Woche Arbeiten in meiner Wohnung wegen eines Wasserschadens gehabt. Ich bitte sich die Übersicht im Anhang zwecks genauer Mängel anzuschauen.

    Die Miete für die Monate habe ich unter Vorbehalt gezahlt und meinem Vermieter schon eine drohende Mietrückzahlung oder Minderung angekündigt. Jetzt bin ich nach einiger Recherche auf viele verschiedene Urteile und Prozentzahlen gestoßen. Da es ja bei mir in der Wohnung auch nur ein temporärer Schaden war, weiß ich nicht wie ich diese Prozentsätze deuten soll. Kann mir jemand helfen eine grobe Schätzung für eine realistische Minderung abzugeben?

    Gruß
    Constantin

  • Jeder Mangel an einer Mietwohnung, der möglicherweise zu einer Minderung der Miete führen könnte, ist nicht auf andere Situationen übertragbar. Es gibt keine allgemein gültigen Tabellen, in denen man nachlesen könnte. Die im Internet zu findenden Anhaltspunkte und Aufstellungen betreffen immer nur diesen Einzelfall.

    Da Urteile und Entscheidungen meist auf unterer Ebene (Amtsgericht) gefällt werden, haben sie wenig Aussagekraft für andere Gerichte.

    Aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen darf und kann kein Forum Prozentangaben zu Mietminderungen machen. Hier könnte tatsächlich nur ein Anwalt für Mietrecht, der dann auch das örtliche Amtsgericht einschätzen kann, eine Hausnummer benennen.

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