Beiträge von Aachener

    Hallo,

    ich habe nun von Mitte März bis zur vorherigen Woche Arbeiten in meiner Wohnung wegen eines Wasserschadens gehabt. Ich bitte sich die Übersicht im Anhang zwecks genauer Mängel anzuschauen.

    Die Miete für die Monate habe ich unter Vorbehalt gezahlt und meinem Vermieter schon eine drohende Mietrückzahlung oder Minderung angekündigt. Jetzt bin ich nach einiger Recherche auf viele verschiedene Urteile und Prozentzahlen gestoßen. Da es ja bei mir in der Wohnung auch nur ein temporärer Schaden war, weiß ich nicht wie ich diese Prozentsätze deuten soll. Kann mir jemand helfen eine grobe Schätzung für eine realistische Minderung abzugeben?

    Gruß
    Constantin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!