Darf man als Mieter selbst Flüssiggas kaufen

  • Hallo zusammen,

    unsere Lage ist ein bisschen verzwickte.

    Wirsing Mieter in einem 2 Familienhaus und unser Vermieter will verkaufen. Die Immobilie ist bereits im Internet angeboten.

    Die Heilung wird mit Flüssiggas betrieben, der Vermieter hat das Gas bisher gekauft und überdie Nebenkosten abgerechnet. Der Tank ist jetzt noch zu einem Drittel voll. Wir haben uns den Eindruck, dass der Vermieter den Verkauf abwarten will, damit der neue Eigentümer dafür zuständig ist. Aber das kann ja noch dauern. Was ist wenn das Haus notariell verkauft ist und der neue Eigentümer nicht im Grundbuch steht?

    Kann man das Gas auch selbst bestellen und die Nebenkosten senken? Aber dann müsste man ja vorher nochmals eine Heizungsablesung machen. Zudem steigen die Preise ja auch ständig. Hat jemand einen guten Rat für uns.

    Vielen Dank und herzliche Grüße

  • Hallo,

    man darf. Aber man sollte sich überlegen, ob man das tatsächlich tut, denn es kann Probleme geben, das Geld wieder zu bekommen. Man müsste im Rahmen der Ersatzvornahme nach § 536a BGBvorgehen.

    und der neue Eigentümer nicht im Grundbuch steht?

    Meistens wird ein Zeitpunkt des Lasten-Nutzen Übergangs im notariellen Vertrag definiert, üblicherweise mit der Zahlung des Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt würden die Mieten an den neuen Eigentümer gezahlt werden müssen, und dieser muss auch gleichzeitig für alle Kosten aufkommen.

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