Hallo liebes Forum,
meine Freundin zieht nach anderthalb Jahren aus ihrer damals renovierten Wohnung aus und ist laut Vertrag nun dazu verpflichtet, Türen, Heizkörper und Wände zu streichen, sollte der Zustand nicht mehr der von vor anderthalb Jahren sein.
Im Mietvertrag stehen keine Zeiträume, keine Fristen - nichts.
Ist das überhaupt zulässig und was kann man da nun tun?
Im Anhang der Auszug.
Viele Grüße
Dominic