Fristlose Kündigung - Muss ich weiter zahlen

  • Moinsen,

    Ich hatte während der letzten paar Jahre ein Büro gemietet. Da ich jedoch im asiatischen Raum arbeite und auch mein Konto dort ist, dauern meine Zahlungen generell ein wenig. Mein Vermieter hat dementsprechend immer die gesetzliche Mahngebühr angewandt was natürlich auch vollkommen in Ordnung ist. Am Ende hat es ihm jedoch nicht gepasst und er hat eine fristlose Kündigung ausgeschrieben (was auch vollkommen okay ist), welche zum 15.06.2022 in Kraft trat. Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin Miete zahlen muss bis er einen neuen Mieter hat, da er mir heute eine Rechnung für die Miete im Juli geschickt hat. Ich bin generell nicht so tief in der Materie, jedoch hat er ja eigentlich den Vertrag fristlos gekündigt und nicht ich ^^

    Würde gerne mal bisschen input in der Hinsicht kriegen und rausfinden ob meine Denkensweise ein wenig doof ist oder ob ich doch recht habe.

    Ansonsten wünsch ich euch natürlich nen schönen Sonntag.

    Nils

  • Bei einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch. Dieser beinhaltet durchaus auch die Miete für 3 Monate, die man bei einer fristgerechten Kündigung noch zahlen muss. Man sollte daher die Kündigung prüfen (oder prüfen lassen) ob diese denn überhaupt wirksam ist.

    Ohne den genaueren Sachverhalt zu kennen habe ich so gewisse Zweifel, ob die Kündigung wirksam ist. Denn laut Gesetz muss die Miete nicht bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter angekommen sein, sondern mann muss bis zum 3. Werktag die Überweisung veranlasst haben. Die Banklaufzeit kommt also dann noch dazu. Außerdem muss für eine fristlose Kündigung die Schuld deutlich mehr als eine Monatsmiete betragen oder sich ein Betrag angehäuft haben, der zwei Monatsmieten ausmacht.

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