Laminat Schaden

  • Hallo,

    ich habe grad eine neue Wohnung angemietet (vor 10 Tagen), in welcher eine Einbauküche vorhanden ist (schon abgezahlt, also nicht mehr im Mietvertrag enthalten). Mit der Vermietung habe ich zuvor abgesprochen, dass ich diese nicht benötige, sodass die Vermietung sie einem anderen Mieter im Haus geschenkt hat. Dieser hat nun begonnen die Küche abzubauen, wobei sich zeigte, dass das Laminat um die Küchenmöbel herum verlegt wurde und nun an dieser Stelle hässliche Aussparungen im Raum sind mit Teppichboden darunter...Dies war zu Übernahme nicht ersichtlich, weil die Verblendungen der Schränke bis auf das Laminat reichter, der Raum dahinter somit nicht einsehbar. Deshalb ist dieser "Schaden" im Laminat auch nicht durch uns im Übergabeprotokoll vermerkt.

    Meine eigene Küche ist anders geschnitten, verdeckt diese großen Löcher also nicht.

    Habe ich irgendeine Chance, dass das von der Vermietung behoben wird bzw. könnte diese sogar mich haftbar machen?

    Lieben Dank schon einmal!

  • Hallo,

    das ist eine etwas problematischere Sache als es scheint. Denn die Vermietung könnte einwenden, dass der Boden mit dem Zustand eben vertragsgemäß ist und Sie es sich spätestens zur Übergabe genauer hätten anschauen müssen. Es ist kein Mangel in dem Sinn, dass der Raum nur eingeschränkt nutzbar wäre. Ob ein Anspruch auf Austausch des Bodens durch die Vermietung besteht ist deshalb fraglich. Ich würde daher empfehlen, dass Sie auf die freundliche Art eine Unterstützung von der Hausverwaltung erbitten, also anfragen, ob man irgend eine Lösung anbieten könnte.

  • Das habe ich schon fast befürchtet...Lieben Dank erstmal für die schnelle Antwort. Es spielt in dem Fall auch keine Rolle, dass ich quasi zur Übernahme die Küche (Eigentum der Verwaltung) hätte teildemontieren müssen, um den Boden darunter zu begutachten?

    LG!

  • Möglicherweise kann man es als versteckten Mangel ansehen. Das müssen Sie selbst entscheiden, wie Sie es sehen. Es kommt auch darauf an, was genau mit der Hausverwaltung besprochen wurde. Aber vielleicht bietet der Vermieter eine Lösung an, erst mal fragen.

    Die Handhabung mit der Kücke ist allerdings ohnehin etwas untypisch. Nur weil die Küche voll abgeschrieben ist, muss man sie nicht unbedingt verschenken, man kann sie dennoch weiter verkaufen. Und wenn nicht eindeutig nachweisbar ist, dass es eine Schenkung ist, könnte man auch annehmen, dass sie vermietet ist. Aber das betrifft jetzt den Nachbarn, der sie bekommen hat.

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