Anmeldung vor Ablauf der Kündigungsfrist

  • Hallo!

    Ich möchte mein WG-Zimmer kündigen. Meine Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate. Ich habe aber schon für den nächsten Monat einen Nachmieter gefunden, da ich ab dem nächsten Monat (August) im Ausland bin. Aus diversen Gründen konnte ich die Wohnung nicht eher kündigen. Jetzt wäre meine Frage, ob die neue Person schon direkt ab August ihren Wohnsitz hier anmelden könnte, oder erst nach Ablauf meiner Kündigungsfrist.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    die Pflicht zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt hängt nicht von einem Vertragsverhältnis oder einer Kündigungsfrist ab. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich anmelden, sobald man ein eine Wohnung eingezogen ist, und das innerhalb von 14 Tagen.

    Ich gehe mal davon aus, dass der der Nachmieter bereits einen Vertrag mit dem Vermieter gemacht hat. Ansonsten hätte er ja keine Berechtigung für das WG Zimmer.

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