Mieterhöhung um fast 18% in unrenovirter Wohnung

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne in einem Haus mit renovierten und unrenovierten Wohnungen. Meine Wohnung gehört zu den unrenovierten (Probleme mit Santechnik, Fliessen usw.)Jetzt hat der Vermieter auf Grund des aktuellen, örtlichen Mietspiegels die Miete erhöht und zwar für alle Wohnungen (renoviert und unrenoviert)um den gleichen Prozentsatz.
    1. Kann ich dagegen vorgehen?
    2. Müsste der Vermieter nicht zuerst auch meine Wohnung sanieren bevor er die Miete erhöhen kann?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Löwin (5. Juli 2011 um 20:02)

  • Hallo Löwin,

    Jetzt hat der Vermieter auf Grund des aktuellen, örtlichen Mietspiegels die Miete erhöht und zwar für alle Wohnungen (renoviert und unrenoviert)um den gleichen Prozentsatz."
    Was der VM mit anderen Mietern macht, hat mit Dir nichts zu tun.

    "1. Kann ich dagegen vorgehen?"
    Kommt darauf an, welche Gründe er in seinem Mieterhöhungsverlangen angeführt hat.

    "2. Müsste der Vermieter nicht zuerst auch meine Wohnung sanieren bevor er die Miete erhöhen kann?"
    Nein.
    Wie lange her ist die letzte Mieterhöhung bzw. wie lange wohnst Du dort?

  • Hallo Berny,

    ich wohne seit 6 Jahren in der Wohnung und habe mittlerweile Probleme mit der Santechnik usw. Wie ist da die Rechtslage, muss der Vermieter sanieren? oder muss ich die Reparaturen bezahlen? und wer entscheidet ab welchem Zustand der Wohnung saniert werden kann?

    Viele Gruesse

  • Löwin:

    "habe mittlerweile Probleme mit der Santechnik usw. Wie ist da die Rechtslage, muss der Vermieter sanieren? oder muss ich die Reparaturen bezahlen?"
    Der VM hat die Mietsache i.O. zu halten, §535 BGB.
    Schönheitsreparaturen zahlt der Mieter, ebenso Beschädigungen.

    "wer entscheidet ab welchem Zustand der Wohnung saniert werden kann?"
    Notfalls ein vereidigter Sachverständiger für viel viel Euronen...

  • Zitat

    2. Müsste der Vermieter nicht zuerst auch meine Wohnung sanieren bevor er die Miete erhöhen kann?

    Diese Frage läßt sich mit einem klaren 'Nein' beantworten. Denn ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht an eine Sanierung der Wohnung geknüpft. Entscheidend ist nur, dass das Mieterhöhungsverlangen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien erfüllt.

    § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Wenn Mängel in der Wohnung vorliegen so ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beseitigen. Dazu ist aber zunächst eine Mängelanzeige Ihrerseits erforderlich.

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