Küchenrohr verstopft - Kostenübernahme

  • Hallo,

    bei uns war das Küchenrohr verstopft. Siphon haben wir auf Bitte der Hausverwaltung kontrolliert, war frei.

    Die Hausverwaltung hat eine Firma beauftragt, die das Rohr freigemacht hat und wir sollen nun die Kosten tragen. Das war so nicht abgesprochen.

    Geht das denn so einfach? Der Mitarbeiter von der Firma meinte, wir hätten nichts an der Verschmutzung ändern können. Das sind einfach 4 Jahre Fett usw., die sich mit der Zeit abgelagert haben.

    Vielleicht noch als Zusatz, habe ich eben vergessen. Auch das Verbindungsrohr von Spüle bis in die Wand war frei. Die Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus.

    Vielen Dank

  • Der Vermieter kann nur dann Schadenersatz verlangen, wenn man als Mieter die Verstopfung verursacht hat, z.b. indem Gegenstände im Rohr waren, die nicht in den Abfluss gehören. Ebenfalls gehören Fette wie z.b. von der Friteuse auch nicht in den Abfluss. Andernfalls ist das eine normale Instandhaltungspflicht des Vermieters. Ablagerungen im Laufe der Zeit sind was völlig normales, je nach Rohrsystem mal mehr oder weniger.

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