Beiträge von Gioconda

    Gioconda:

    "Bernie:"
    Den gibt's hier nicht.

    "Person A ist Mieter, Person B ist Vermieter."
    "Person A will ausziehen, möchte aber vermeiden, daß Person B nach ihrem Auszug behauptet,"
    Hätteste doch der Einfachheit diese Personen nicht "buchstabiert", sondern nur als Mieter und Vermieter bezeichnet, wäre ich auch nicht von Vor- und Nachmieter verwechselnderweise ausgegangen.

    "ich weiß einiges mehr (und lerne täglich dazu): z.B. was Borussia, alea jacta est bedeuten, wo Patagonien liegt, etc. etc."
    TOLL; was Du alles weisst. Falls Du näheres über Bogotá, Ecuador, Galapagos, Aconcagua, Perrito Moreno, Lago Argentino und Ushuaia wissen möchtest, frag' mich. :D
    Ach ja, ich weiss auch, was Wanne-Eickel auf latrinisch heisst...:p


    Berny: Toll, was Du alles weißt! Danke, für Dein Angebot. Wenn ich mich informieren will, weiß ich auch, wo ich meine Quellen finde: Encyclopædia Britannica (im Original).

    Was hat Mieter A mit Mieter B zu tun?
    Mietverträge werden doch zwischen Vermietern und Mietern geschlossen?!

    Bernie: Person A ist Mieter, Person B ist Vermieter. Ich verstehe Deine Frage nicht. Wo steht bitte Mieter A und Mieter B?

    Und wie kommst Du darauf, ich wüßte nicht, daß Mietverträge zwischen Vermietern und Mietern geschlossen werden. Bei aller Bescheidenheit, ich weiß einiges mehr (und lerne täglich dazu): z.B. was Borussia, alea jacta est bedeuten, wo Patagonien liegt, etc. etc.

    Wenn Du objektiv zur Klärung meines Anliegens beitragen kannst, dann bitte. Auf Deinen Sarkasmus kann ich verzichten.

    Gruwo:

    herzlichen Dank für die prompte Antwort. Darf ich Ihre Zeit noch für eine kurze Frage in Anspruch nehmen? Person A (Mieter) hat Person B (Vermieter) heute folgenden Vorschlag unterbreitet, noch bevor er Ihre Anwort (also die von GRUWO) im Forum gelesen hat:

    "Ich habe den Mietvertrag vom Mieterbund München prüfen lassen. Die Prüfung hat ergeben, daß es sich beim vorliegenden um einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag handelt, und zwar nicht nur wegen der obigen Vereinbarung, sondern auch wegen der fehlerhaften Begründung der Befristung (siehe beiliegenden PC-Ausdruck). Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

    Sie hätten entsprechend der im ersten Absatz des Mietvertrags vorgesehenen Bestimmung die Klausel „● (grüner Punkt), Das Mietverhältnis beginnt am 15.03.2011, es läuft auf unbestimmte Zeit“ als nichtzutreffend durchstreichen müssen.

    Um die Angelegenheit zu vereinfachen und meinen Auszug reibungslos organisieren zu können, schlage ich vor, daß wir auf eine schriftliche Kündigung verzichten. Ich versichere Ihnen, daß ich am 31. Juli 2011 im Laufe des späten Nachmittags die Wohnung räume und Ihnen die Wohnungsschlüssel übergebe.

    Wenn Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind, bitte ich Sie, die untenstehende Einverständniserklärung zu unterschreiben und mir die beiliegende Kopie dieses Schreibens heute, bis spätesten 20:00 Uhr in den Briefkasten einzuwerfen.

    Einverständniserklärung
    Ich nehme den Vorschlag von Frau XXXX an und erkläre mich damit einverstanden, daß ich auf eine schriftliche, fristgerechte Kündigung des Mietvertrags seitens von Frau XXXX verzichte, vorausgesetzt, daß Frau XXX die Wohnung in XXXXX am 31. Juli 2011 räumt und den Wohnungsschlüssel sowie den Briefkastenschlüssel noch an diesem Tag herausgibt.


    Ort, Datum, Unterschrift"

    Person A will ausziehen, möchte aber vermeiden, daß Person B nach ihrem Auszug behauptet, Person A hätte die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten sollen, und von ihr Mietzahlungen für drei drei Monate verlangen.

    Ist die vorgeschlagene Vorgehensweise in Ordnung? Oder bedarf es tatsächlich der schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Frist?
    vielen herzlichen Dank Gioconda

    Folgende fiktive Fallkonstellation wird geschildert:

    Person A (Mieter) schließt einen Wohnungs-Einheitsmietvertrag mit Person B (Vermieter) ab.

    Unter der Überschrift: Wohnungs-Einheitsmietvertrag stehen folgende Hinweise in Klammern:

    [● (grüner Punkt) grüne Punkte am Rand weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Eintragung oder eine Streichung vorzunehmen ist.]

    Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Alle im Vertrag genannten Personen haben den Mietvertrag eigenhändig zu unterschreiben. Nichtzutreffende Teile des Mietvertrages sind durchzustreichen, Zutreffendes ist anzukreuzen, freie Stellen sind auszufüllen oder durchzustreichen.“

    Unter § 2 -Mietzeit und ordentliche Kündigung – steht folgendes:

    ● (grüner Punkt), angekreuztes Kästchen: Das Mietverhältnis beginnt am 15.03.2011, es läuft auf unbestimmte Zeit (unbestimmte Zeit fettgedruckt).
    ● (grüner Punkt), NICHT angekreuztes Kästchen: Die Wohnung ist nur zum vorübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet, nämlich wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate („wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate“ ist handschriftlich eingetragen).
    Das Mietverhältnis kann aus diesem Grund bis zum 3. Werktag jeden Monats zum Schluß dieses Monats s c h r i f t l i c h gekündigt werden.

    Fragen:
    1.
    Liegt hier ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag vor? Angesichts der Tatsache, daß das Kästchen vor dieser Klausel angekreuzt ist, nicht jedoch das entsprechende Kästchen vor der Klausel: Die Wohnung ist nur zum vorübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet, nämlich wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate“, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob es sich hier um einen zeitlich befristeten Mietvertrag handelt.

    2.
    Ist tatsächlich eine schriftliche Kündigung erforderlich, falls es sich um einen zeitlich befristeten Mietvertrag handelt?

    3.
    Was passiert, wenn Person A nach Ablauf der viermonatigen Frist nicht auszieht?

    Vielen Dank an alle, die sich mit dieser Fallkonstellation auseinander setzen.

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