Abrechnung Photovoltaikstrom

  • Guten Tag,

    Wir wir warten seit Beginn des Jahres auf die Inbetriebnahme der PV-Anlage seitens des Vermieters. Im Mietvertrag steht, dass


    „die Wohnung über eine Anlage zur Stromerzeugung verfügt, welche den Strombedarf anteilig deckt. Zusätzlicher Strom wird extern bezogen, um den Restbedarf zu decken.“

    Bis heute ist dahingehend nichts geschehen, ich habe mehrmals bei der Hausverwaltung, Vermietern, Netzbetreiber, Elektriker, Bauträger nachgefragt, wie denn überhaupt der PV Strom verrechnet wird. Niemand konnte mir diese Frage beantworten. Die Nebenkosten enthalten den allgemeinen Strom und Heizkosten.
    Es wurde kein separater Vertrag über Mieterstrom oder ähnliches abgeschlossen.


    Fakt ist, dass die Wohnung bis heute nicht über besagte Anlage verfügt und wir bisher ausschließlich Netzstrom verheizt haben.


    Wie würdet ihr da vorgehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?


    Vielen Dank

  • wie denn überhaupt der PV Strom verrechnet wird. Niemand konnte mir diese Frage beantworten

    Die viel wichtigere Frage für dich scheint aber offenbar zu sein, wann die Anlage in Betrieb genommen werden wird. Was sagt die Hausverwaltung dazu?

  • Die erzählt einem ständig was anderes. Mal können die Zähler nicht geliefert werden, mal ist es was anderes. Die Techniker des EVU haben kürzlich genervt am Stromkasten rumgetüftelt und erzählt, dass sie ewig lang auf den Auftrag seitens Hausverwaltung/Vermieter gewartet haben. Nicht alle Häuschen sind vermietet, in den meisten Eigentumswohnungen laufen die Anlagen auch schon ewig lang. Mir scheint es, als haben die sich einfach bis heute nicht mit der Haustechnik beschäftigt.

    Mir geht es einfach darum, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Mietvertrag ergeben. Im Prinzip wäre ja unabhängig von der Umsetzung jedes Nutzungsmodell günstiger für uns gewesen, als den Netzstrom zu beziehen. Da die PV auch im Mietvertrag als Ausstattungsmerkmal der Wohnung erwähnt wird sehe ich es nicht ein, am Jahresende vollständig den teureren Strom zu bezahlen, egal wie hoch oder niedrig der Betrag ist.

  • Da die PV auch im Mietvertrag als Ausstattungsmerkmal der Wohnung erwähnt wird sehe ich es nicht ein, am Jahresende vollständig den teureren Strom zu bezahlen, egal wie hoch oder niedrig der Betrag ist.

    Nachvollziehbar denke ich.

    Genau deshalb mache ich auch keine Solartechnik auf unsere Neubauten/Sanierungsobjekte. Als Mieter bezahlst du das über die Miete immer schön mit, und als Vermieter bist du von allen möglichen Techniken und Firmen abhängig in einem Technikbereich wo es aktuell einfach schlicht zu wenig Fachleute und Material gibt.

    Alles in allem einfach zu viel Frusttrationspotential........

    Aber vieleicht ändert sich das ja irgendwann mal.

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