Guten Tag,
Wir wir warten seit Beginn des Jahres auf die Inbetriebnahme der PV-Anlage seitens des Vermieters. Im Mietvertrag steht, dass
„die Wohnung über eine Anlage zur Stromerzeugung verfügt, welche den Strombedarf anteilig deckt. Zusätzlicher Strom wird extern bezogen, um den Restbedarf zu decken.“
Bis heute ist dahingehend nichts geschehen, ich habe mehrmals bei der Hausverwaltung, Vermietern, Netzbetreiber, Elektriker, Bauträger nachgefragt, wie denn überhaupt der PV Strom verrechnet wird. Niemand konnte mir diese Frage beantworten. Die Nebenkosten enthalten den allgemeinen Strom und Heizkosten.
Es wurde kein separater Vertrag über Mieterstrom oder ähnliches abgeschlossen.
Fakt ist, dass die Wohnung bis heute nicht über besagte Anlage verfügt und wir bisher ausschließlich Netzstrom verheizt haben.
Wie würdet ihr da vorgehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank