Beiträge von m1611

    Die erzählt einem ständig was anderes. Mal können die Zähler nicht geliefert werden, mal ist es was anderes. Die Techniker des EVU haben kürzlich genervt am Stromkasten rumgetüftelt und erzählt, dass sie ewig lang auf den Auftrag seitens Hausverwaltung/Vermieter gewartet haben. Nicht alle Häuschen sind vermietet, in den meisten Eigentumswohnungen laufen die Anlagen auch schon ewig lang. Mir scheint es, als haben die sich einfach bis heute nicht mit der Haustechnik beschäftigt.

    Mir geht es einfach darum, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Mietvertrag ergeben. Im Prinzip wäre ja unabhängig von der Umsetzung jedes Nutzungsmodell günstiger für uns gewesen, als den Netzstrom zu beziehen. Da die PV auch im Mietvertrag als Ausstattungsmerkmal der Wohnung erwähnt wird sehe ich es nicht ein, am Jahresende vollständig den teureren Strom zu bezahlen, egal wie hoch oder niedrig der Betrag ist.

    Guten Tag,

    Wir wir warten seit Beginn des Jahres auf die Inbetriebnahme der PV-Anlage seitens des Vermieters. Im Mietvertrag steht, dass


    „die Wohnung über eine Anlage zur Stromerzeugung verfügt, welche den Strombedarf anteilig deckt. Zusätzlicher Strom wird extern bezogen, um den Restbedarf zu decken.“

    Bis heute ist dahingehend nichts geschehen, ich habe mehrmals bei der Hausverwaltung, Vermietern, Netzbetreiber, Elektriker, Bauträger nachgefragt, wie denn überhaupt der PV Strom verrechnet wird. Niemand konnte mir diese Frage beantworten. Die Nebenkosten enthalten den allgemeinen Strom und Heizkosten.
    Es wurde kein separater Vertrag über Mieterstrom oder ähnliches abgeschlossen.


    Fakt ist, dass die Wohnung bis heute nicht über besagte Anlage verfügt und wir bisher ausschließlich Netzstrom verheizt haben.


    Wie würdet ihr da vorgehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?


    Vielen Dank

    Hallo,

    wir wohnen zur Miete in einem Reihenhaus mit zwei Parteien. Der gemeinsame Hausflur führt in die beiden Wohnungen sowie in den Hausanschluss/Heizungsraum.
    die untere Wohnung wird über eine separate Lüftungsanlage versorgt, welche in der Wohnung selbst eingestellt wird. Unsere Wohnung hingegen wird über die Lüftungsfunktion der zentralen Wärmepumpe versorgt und ist auch nur dort regelbar.

    Die Hausverwaltung möchte nun den Heizungsraum abschließen und uns so die Einstellung der Lüftung verweigern. Darf sie das? Es gibt ja nicht umsonst verschiedene Lüftungsstufen und ein Lüftungskonzept.
    Ich habe den gesamten Winter über bisher konsequent bei Besuch etc. geregelt und sehe es nicht ein, nun entweder die ganze Zeit Volllast zu fahren (Lautstärke und Stromkosten) oder gerade an kalten Tagen bei Besuch die kleine Wärmepumpe durch ständiges Fensteröffnen im KfW40 Haus an ihre Grenzen zu bringen.

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