Hallo,
wir wohnen zur Miete in einem Reihenhaus mit zwei Parteien. Der gemeinsame Hausflur führt in die beiden Wohnungen sowie in den Hausanschluss/Heizungsraum.
die untere Wohnung wird über eine separate Lüftungsanlage versorgt, welche in der Wohnung selbst eingestellt wird. Unsere Wohnung hingegen wird über die Lüftungsfunktion der zentralen Wärmepumpe versorgt und ist auch nur dort regelbar.
Die Hausverwaltung möchte nun den Heizungsraum abschließen und uns so die Einstellung der Lüftung verweigern. Darf sie das? Es gibt ja nicht umsonst verschiedene Lüftungsstufen und ein Lüftungskonzept.
Ich habe den gesamten Winter über bisher konsequent bei Besuch etc. geregelt und sehe es nicht ein, nun entweder die ganze Zeit Volllast zu fahren (Lautstärke und Stromkosten) oder gerade an kalten Tagen bei Besuch die kleine Wärmepumpe durch ständiges Fensteröffnen im KfW40 Haus an ihre Grenzen zu bringen.