Hallo, ich habe für meine ehemalige Wohnung monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150€ geleistet.
Die ursprüngliche Vermieterin schien aufgrund der schlechteren Dämmung und dem hohen Heizungsverbrauch auf die Umlegungung von zwei anderen Positionen verzichtet zu haben, so dass der Gesamtbetrag für die 31m^2 Wohnung angemessen und für mich bezahlbar war. Meistens musste ich zum Ende des Abbrechnungsteitraumes durchschnittlich 30€ nachzahlen.
Mittlerweile hatte ich durch den Eigentümerwechsel eine neue Vermieterin für die restlichen sieben + vier Monate, in denen ich noch in der Wohnung gewohnt hatte.
Als ich nach einem halben Jahr von dort ausgezogen war, schrieb der Mieterschutzbund sie an und forderte meine Kaution zurück.
Daraufhin bekamen wir die Rückmeldung, dass eine Nachzahlung für die sieben Monate in Höhe von knapp 500€ zu leisten sei und sie die Kaution dafür einbehält.
Fakt ist, es wurden diesmal jegliche Kostenpositionen auf mich umgelegt - anders sls bei der ursprüngl. Vermieterin.
Mir ist auch klar, dass sie das darf, aber ist das normal, dass ich dann praktisch eine Wohnung gemietet habe, die sündhaft hohe Nebenkosten hatte?
Darüber hinaus frage ich mich, ob sie auch noch rückwirkend aus den Jahren zuvor diese Positionen umlegen und ich mehrere Tausend Euro nachzuzahlen hätte?
Einen Rücksprachetermin beim Mieterschutzbund habe ich leider erst in drei Wochen.