Nebenkostenabrechnung - Plötzliche Umlegung zusätzlicher Kosten

  • Hallo, ich habe für meine ehemalige Wohnung monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150€ geleistet.

    Die ursprüngliche Vermieterin schien aufgrund der schlechteren Dämmung und dem hohen Heizungsverbrauch auf die Umlegungung von zwei anderen Positionen verzichtet zu haben, so dass der Gesamtbetrag für die 31m^2 Wohnung angemessen und für mich bezahlbar war. Meistens musste ich zum Ende des Abbrechnungsteitraumes durchschnittlich 30€ nachzahlen.

    Mittlerweile hatte ich durch den Eigentümerwechsel eine neue Vermieterin für die restlichen sieben + vier Monate, in denen ich noch in der Wohnung gewohnt hatte.

    Als ich nach einem halben Jahr von dort ausgezogen war, schrieb der Mieterschutzbund sie an und forderte meine Kaution zurück.

    Daraufhin bekamen wir die Rückmeldung, dass eine Nachzahlung für die sieben Monate in Höhe von knapp 500€ zu leisten sei und sie die Kaution dafür einbehält.

    Fakt ist, es wurden diesmal jegliche Kostenpositionen auf mich umgelegt - anders sls bei der ursprüngl. Vermieterin.

    Mir ist auch klar, dass sie das darf, aber ist das normal, dass ich dann praktisch eine Wohnung gemietet habe, die sündhaft hohe Nebenkosten hatte?

    Darüber hinaus frage ich mich, ob sie auch noch rückwirkend aus den Jahren zuvor diese Positionen umlegen und ich mehrere Tausend Euro nachzuzahlen hätte?

    Einen Rücksprachetermin beim Mieterschutzbund habe ich leider erst in drei Wochen.

  • Die ursprüngliche Vermieterin schien aufgrund der schlechteren Dämmung und dem hohen Heizungsverbrauch auf die Umlegungung von zwei anderen Positionen

    Welche Positionen waren das?

    Mir ist auch klar, dass sie das darf, aber ist das normal, dass ich dann praktisch eine Wohnung gemietet habe, die sündhaft hohe Nebenkosten hatte?

    Wenn ich das richtig verstehe, hast Du für die 30m²-Wohnfläche 150 € monatlich vorausgezahlt. Diese 5€/m² sind dann schon etwas happig. Hier müsste die Abrechnung individuell auf ihre inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden.

    Darüber hinaus frage ich mich, ob sie auch noch rückwirkend aus den Jahren zuvor diese Positionen umlegen und ich mehrere Tausend Euro nachzuzahlen hätte?

    Nein, das darf sie nicht. Über Betriebskosten ist jährlich und spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum abzurechnen. Danach sind alle Nachforderungen verfristet, solange der Vermieter diese verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

    Ist die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch, könnte der Vermieter lediglich für 2021 korrigieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Welche Positionen waren das?

    - Allgemeinstrom

    - Niederschlagwasser

    Wenn ich das richtig verstehe, hast Du für die 30m²-Wohnfläche 150 € monatlich vorausgezahlt.

    - Richtig.

    Diese 5€/m² sind dann schon etwas happig.

    - Das liegt am Heizungsverbrauch, da die Wohnung schlecht gedämmt ist und fast nur Außenwände hat.

    Die ursprüngliche Vermieterin scheint einfach immer kulant gewesen zu sein, um die Wohnung überhaupt vermieten zu können.

    Bei meinem damaligen Vormieter, war der Verbrauch nämlich genau so hoch.

    Nachtrag: 2021 habe ich Gott sei Dank nur noch knapp vier Monate darin gewohnt. Das ist zwar dann trotzdem einiges, aber es wäre damit dann auch abgeschlossen.

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