Handwerkerrechnung vom Vermieter mit Aufschlag

  • Hallo, ich habe eine Handwerkerrechnung von meinem Vermieter weitergeleitet bekommen, weil uns das Waschbecken kaputt gegangen ist (größerer Sprung), das ist ja auch ok, aber

    1. ich habe keinen Kostenvoranschlag erhalten,

    2. nichts beim Handwerker unterschrieben, da er meinte, er rechnet mit dem Vermieter ab und

    3. nun soll ich 236,50€ zahlen, wobei 50,-€ davon, wegen: "Mehraufwand bewohnte Wohnung" ist. Ist sowas überhaupt zulässig?

  • Nun ja, wenn du Schadensverursacher bist, wirst du für den Schaden grundsätzlich schon auch aufkommen müssen. Möglich wäre hier evtl. ein Abzug neu für alt, wenn das Waschbecken komplett erneuert wurde. Hast du denn keine Versicherung die das tragen könnte?

    wobei 50,-€ davon, wegen: "Mehraufwand bewohnte Wohnung" ist. Ist sowas überhaupt zulässig?

    Na ja, wenn das die Vertragsbedingungen des Handwerkers sind? Ich wüsste jetzt nicht warum das nicht zulässig sein sollte? Die grundsätzliche Rechnungshöhe erscheint mir jedenfalls alles andere als ungewöhnlich teuer zu sein.

  • Du solltest dir mal genauer anschauen, was für ein Modell von Waschbecken eingebaut wurde. Aufgrund des Preises könnte man auf die Idee kommen, dass vielleicht nun ein besseres Modell eingebaut wurde. Zu ersetzen hat man aber nur ein gleichwertiges, und dann auch nur den Zeitwert davon (wie schon gesagt wurde).

    Einen Kostenvoranschlag muss man dir nicht geben, dafür besteht kein Anspruch. Denn es ist Sache des Vermieters, welche Firma er womit beauftragt. In welcher Höhe man als Mieter Schadenersatz zu leisten hat ist dann ein anderes Thema, das man entsprechend prüfen sollte. Es kann auch sein, dass man gar keinen Schadenersatz zu leisten hat abhängig davon, wie genau es zu dem Schaden gekommen ist.

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