Guten Tag,
wir sind 2009 in eine Wohnung gezogen und haben einen Indexmietvertrag abgeschlossen( Kaltmiete 700 Euro).
2014 gab es die erste Erhöhung (Kaltmiete 740 Euro NEU) und 2018 die zweite Erhöhung (Kaltmiete 790 Euro neu), alles nach der Indexvereinbarung. Zwichendurch gab es einen Eigentümerwechsel.
Der jetzige Eigentümer möchte jetzt erneut eine Erhöhung nach der Indexmiete, also die dritte Erhöhung.
Wie hat die Berechnung des Index jetzt richtig zu erfolgen ? Aktueller Index und alter Index aus 2009 oder 2014 (1.Erhöhung) oder 2018 (2.Erhöhung).
Der neue Vermieter berechnet uns jetzt für sie 3.Erhöhung folgendes:
Alter Index aus 2009 (Einzug) zum neuen Index aus 2022. Differenz etwa 15 Prozent und diese schlägt er auf die Kaltmiete aus der zweite Erhöhung aus 2018 (Kaltmiete 790 Euro) auf.
Ist das so richtig ?
Die Berechnung der ersten Erhöhung ist ja einfach aber wie verhält es sich dann mit den weiteren Erhöhung und deren Berechnung ?
Welchen alten Index und welche Kaltmiete nimmt man nach der letzen Erhöhung ?
Vielleicht kennt sich da jemand mit aus !
LG aus Berlin