Vermieter erstellt Zwischenabrechnung

  • Hallo!

    Kurz zu meinem Mietverhältnis: Zweifamilienhaus, VM wohnt im selbigen. Gasversorgung läuft über einen Gastank im Garten. Gastherme befindet sich im Badezimmer

    Mein Vermieter hat im Januar ganz normal eine Jahresablesung durchgeführt und daraufhin eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Die Nachzahlung wurde bezahlt und damit war das Thema abgehakt.

    Anfang April hat unsere Heizung Probleme gemacht. Habe den Vermieter informiert und er hat sich daraufhin direkt die Anlage angeschaut und einen Techniker beauftragt. So weit so gut. Als er sich die Heizungsanlage angeschaut hat, hat er auch den Gaszähler abgelesen, was mich etwas stutzig machte. Auf die Frage warum wieso weshalb meinte er, er wolle den Verbrauch mal überprüfen. Okay, kann er ja machen.

    Zwei Tage später lag eine Rechnung im Briefkasten, dass ich 600€ zahlen solle, basierend auf dem Zählerstand Januar - April. Gezahlte Nebenkosten wurden dabei nicht berücksichtigt.

    Frage: Ist diese "Zwischenabrechnung" überhaupt rechtens? Im Mietvertrag ist eine jährliche Ablesung festgeschrieben.

  • Nein, eine Zwischenabrechnung ist grundsätzlich nicht möglich, außer wenn der Abrechnungszeitraum wegen Kündigung nicht 12 Monate mehr beträgt.

    Eine so hohe Nachzahlung ist nicht verwunderlich, wenn Abschläge nicht berücksichtigt werden und nur die Heizperiode berücksichtigt wird.

    Aber im Zweifel kann der Vermieter erleichtert kündigen.

  • Danke!

    Ja, die erleichterte Kündigung ist natürlich ein Freifahrtsschein für den Vermieter, wir wollen ohnehin ausziehen.

    Aber dann kann ich das ganze mal mit dem DMB und/oder Anwalt besprechen. Unser VM beharrt nämlich darauf, dass wir das ganze Zahlen.

  • Drauf beharren kann der Vermieter nicht. Aber es gibt noch einen weiteren Aspekt, den du bei den Überlegungen einbeziehen solltest. Die Gaspreise sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage dramatisch angestiegen. Deshalb ist es unvermeidbar, dass bei der Abrechnung nächstes Jahr die Nachzahlung sehr hoch sein wird. Deshalb könnte es in deinem eigenen Interesse sein, eine höhere Vorauszahlung zu leisten, sodass die Belastung dann nächstes Jahr nicht so hoch ist. Und vielleicht ist diese Abrechnung des Vermieters auch so gemeint, nämlich weniger als Abrechnung sondern eher als zusätzliche Vorauszahlung.

  • Die Vermutung hatte ich auch. Wäre ja auch kein Problem, wenn das auch so kommuniziert werden würde. Hab auch schon gesagt, dass er die Nebenkosten erhöhen soll. Aber er beharrt weiterhin darauf, dass diese „Zwischenabrechnung“ rechtens sei und das im Sommer auch nochmal machen will.

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