Hallo zusammen,
habe mal eine Frage:
Wir wohnen in einem 3-Fam.-Mietshaus in Parterre und haben im Keller ein weiteres Zimmer mit sep. Toilette u. Dusche angemietet. Von Parterre in den Keller geht es über 2 Treppen, man gelangt in einen größeren Vorraum, davon abgehend stehen in einer separaten Ecke 3 Waschmaschinen. Im Heizungskeller befinden sich 2 Trockner (Parterre und 1. Etg.) sowie 2 Fahrräder und 4 Reifen (von der 2. Etg.).
Von den Waschmaschinen aus geht es einen Gang durch zu unserem Zimmer und den 2 Kellerräumen von Parterre und 1. Etage.
Im Mietvertrag steht zur Reinhaltungspflicht: Der Mieter übernimmt nach Anweisung des VM abwechselnd die Reinigung der gemeinsam benutzten Räume, Treppen, Flure, Höfe und Flurfenster sowie der Zuwege zum Haus und um das Haus. Der Mieter ist verpflichtet, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich feucht zu reinigen und auch an den übrigen Tage sauber zu halten.
Müssen wir Parterre-Bewohner allein die 2 Treppen, den großen Vorraum und und die Ecke der Waschmaschinen reinigen?
Ich danke im Voraus für die Antwort(en).
Pinky