Reinigung des Kellers

  • Hallo zusammen,

    habe mal eine Frage:
    Wir wohnen in einem 3-Fam.-Mietshaus in Parterre und haben im Keller ein weiteres Zimmer mit sep. Toilette u. Dusche angemietet. Von Parterre in den Keller geht es über 2 Treppen, man gelangt in einen größeren Vorraum, davon abgehend stehen in einer separaten Ecke 3 Waschmaschinen. Im Heizungskeller befinden sich 2 Trockner (Parterre und 1. Etg.) sowie 2 Fahrräder und 4 Reifen (von der 2. Etg.).
    Von den Waschmaschinen aus geht es einen Gang durch zu unserem Zimmer und den 2 Kellerräumen von Parterre und 1. Etage.

    Im Mietvertrag steht zur Reinhaltungspflicht: Der Mieter übernimmt nach Anweisung des VM abwechselnd die Reinigung der gemeinsam benutzten Räume, Treppen, Flure, Höfe und Flurfenster sowie der Zuwege zum Haus und um das Haus. Der Mieter ist verpflichtet, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich feucht zu reinigen und auch an den übrigen Tage sauber zu halten.

    Müssen wir Parterre-Bewohner allein die 2 Treppen, den großen Vorraum und und die Ecke der Waschmaschinen reinigen?

    Ich danke im Voraus für die Antwort(en).

    Pinky

  • Gemeinsam genutzte Räume müssen im Wechsel gereinigt werden, gilt demnach bis zu den Waschmaschinen.
    Steht auch so geschrieben.
    Wenn Sie den Gang zu Ihren Zimmer nach den Waschmaschinenstandort allein nutzen; dann reinigen Sie ihn auch allein.

    Wo ist hier eine Problematik, ist doch alles eindeutig festgelegt.

  • Hallo Kolinum,

    das Problem liegt darin, dass unser VM sagt, wir hätten im Kellergeschoss das Zimmer und WC/Dusche und hätten daher auf jeden Fall die 2 Treppen und den größeren Kellervorraum allein zu reinigen. Dazu haben wir natürlich die Fläche ab Haustür bis zur Wohnungstür zu putzen, aber das ist ja klar und wird gemacht. Die anderen Mieter haben ja auch die Treppen bis zu ihrer Wohnung und die jeweils dazugehörige Fläche zu reinigen. Es geht nach seiner Meinung nicht, dass die Kellertreppen und Fläche auch von den anderen Bewohnern mit gereinigt wird:confused: Den Gang von den Waschmaschinen bis zum Zimmer und den 2 Kellerräumen bin ich gerne bereit, allein zu putzen. Ich benutze diesen jeden Tag.

    Was ist jetzt hier Ihre Meinung zu dem Geschriebenen?

    Danke im Voraus für die neue Antwort.

    Gruß Pinky

  • Gemeinsam genutzte Räume müssen im Wechsel gereinigt werden, gilt demnach bis zu den Waschmaschinen.
    Steht auch so geschrieben.
    Wenn Sie den Gang zu Ihren Zimmer nach den Waschmaschinenstandort allein nutzen; dann reinigen Sie ihn auch allein.

    Wo ist hier eine Problematik, ist doch alles eindeutig festgelegt.

    Richtig, so kenne ich das auch

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