Nachweis der Rechtmäßigkeit der Adresse

  • Hallo!

    Ich habe eine interessante Situation. Mir ist passiert, dass ich schon seit Jahren mit meinem Freund zusammen lebe. Ich wusste nicht, dass Zusammenleben bedeutet, dass er an mich untervermietet. Jetzt muss ich mein Recht auf die Adresse für einen sehr offiziellen Fall beweisen und es stellte sich heraus, dass ich es nicht beweisen kann. Wir haben keinen Untermietvertrag mit Erlaubnis des Vermieters und mein Freund ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Vermieter lässt keine Untermiete zu, aber er ließ mich vor Jahren meine Adresse anmelden. Was soll ich machen?

  • dass Zusammenleben bedeutet, dass er an mich untervermietet

    Das bedeutet es auch nicht. Nur weil man zusammen wohnt, heißt das nicht, dass ein Mietverhältnis besteht.

    Jetzt muss ich mein Recht auf die Adresse für einen sehr offiziellen Fall beweisen

    Wenn man nicht im Mietvertrag des Freundes mit als Mietpartei eingetragen ist (Untermietvertrag genügt nicht), besteht tatsächlich auch kein Recht, dort dauerhaft wohnen zu bleiben. Man hat nicht den Schutz eines Mieters. Solltet ihr in Streit geraten, könnte er dich problemlos auffordern, die Wohnung zu verlassen.

    Aber für was für einen Fall sollte man das Recht zum Wohnen beweisen müssen? Mir fehlt da gerade die Phantasie, wo das wichtig ist. Ohne dass du zur Wahrung der Anoymität Details sagen sollst, ein paar mehr Infos wären hilfreich.

    Recht auf die Adresse

    Wenn es nur allein um eine ladungsfähige Anschrift geht, so genügt deine Anmeldung im Einwohnermeldeamt und die Meldebestätigung, die du dort bekommen hattest.

  • Es ist für etwas sehr Offizielles mit der Regierung. Wie gesagt, ich hatte keine Ahnung davon und wollte nichts Schlechtes tun. Ich wusste nicht, dass dies obligatorisch ist. Je nach Anfrage habe ich drei Optionen:

    -Mietvertrag

    -Formlose Bescheinigung über mietfreies Wohnen

    -Untermietvertag und Genehmigung des Hausverwaltung zur Untervermietung.

    Ich zahle meinem Freund keine Miete und ich dachte, die 'Formlose Bescheinigung über mietfreies Wohnen' funktioniert, aber er ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Ist es noch möglich, so etwas zu tun?

  • Dann wäre es doch am naheliegensten, wenn du den Eigentümer, also den Vermieter bittest, die Bescheinigung auszustellen. Er wird sich sicherlich auch wundern, wozu man so etwas braucht, denn das ist nicht üblich, aber wenn du es ihm erklärst, sollte es doch kein Problem sein, die Bescheinigung zu bekommen.

  • Leider lässt er mich das nicht machen.

    Ich zahle meinem Freund keine Miete und ich dachte, die 'Formlose Bescheinigung über mietfreies Wohnen' funktioniert, aber er ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Ist es noch möglich, so etwas zu tun?

  • aber er ist nicht der Eigentümer der Wohnung.

    Diese Bescheinigung muss ja auch nicht der Eigentümer ausstellen, sondern der Wohnungsgeber, also dein Freund.

    Es gibt immer wieder Situationen wo der Eigentümer nicht der Vermieter ist.

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