Kellerräumung - Gartenräumung nach Eigentümerwechsel

  • Guten Abend,

    wir wohnen seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Das Haus wurde vor einigen Monaten verkauft und nun haben wir nur Theater mit den neuen Eigentümern.

    Vor ein paar Wochen wurde durch eine Firma unser Kellerraum geräumt. Dies wurde nicht angekündigt, abgesprochen oder in irgendeiner anderen Art und Weise mitgeteilt, oder gerechtfertigt. Eine Firma betrat im Auftrag des jetzigen Eigentümers sämtliche Kellerräume und entsorgte alles was dort drin war. Meine Frau hatte die Arbeiter auf das Vorgehen angesprochen und bekam als Antwort, sie können sich ihre Sachen wieder vom LKW holen... Das war schon mehr als unverschämt...

    Ich habe daraufhin eine Email an die Hausverwaltung geschrieben und denen mitgeteilt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war. Daraufhin kam als Antwort, es hätte einen Aushang im Treppenhaus gegeben. Keiner der weiteren Mieter hat einen derartigen Aushang jemals gesehen...

    Jetzt wird es etwas kniffliger und ich komme zu meiner eigentlichen Frage...
    Seit gestern hängt nun ein Aushang im Treppenhaus, datiert auf den Januar diesen Jahres, mit der Aufforderung, den Gemeinschaftsgarten zu räumen. Alles was bis zum 8.4.22 im Garten vorgefunden wird, würde dann entsorgt werden.
    Wir haben einen Teil dieses "Gemeinschaftsgartens" eingezäunt und dort einen Pool, einen hölzernen Pavillon und ein paar Dinge für die Kinder stehen. Mit dem vorherigen Eigentümer war dies auch so vereinbart, mündlich. Allerdings haben wir als einzige Mietpartei einen extra Kostenpunkt in der Nebenkostenabrechnung hinsichtlich des Poolwassers mit aufgeführt. Bei den damaligen Verkaufsgesprächen hatte der damalige Vermieter dem neuen Eigentümer auch darauf hingewiesen, dass er uns diese Sachen erlaubt hätte. Es war im letzten Sommer, die Fenster waren offen und wir haben natürlich aus Neugier gelauscht, was die Fremden im Garten zu bereden hatten :)

    Darf der neue Eigentümer ohne weiteres diesen Bereich im Garten überhaupt ohne unsere Einwilligung betreten, oder sogar räumen? Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Mietsache, deren Nutzung auch im Mietvertrag festgehalten wurde. Im Mietvertrag steht zwar drin, dass es ein Gemeinschaftsgarten ist, aber da wir die einzigen waren, die diesen Garten jemals genutzt haben und dort auch den Pool und den Pavillon aufbauen durften, sehe ich das etwas anders...

    Ich wäre echt dankbar, wenn ich hierzu eine versierte Einschätzung bekommen könnte.

    Liebe Grüße erstmal :)

  • Was wurde denn im Keller grundsätzlich entsorgt? Inhalte aus einem persönlich angemieteten Keller? Oder Dinge aus einem gemeinschaftlichen Bereich?

    Bei dem öffentlich/gemeinschaftlichen Bereich sind solche Ablagerungen kritisch zu sehen. Stichwort: Brandschutz.

    Im Mietvertrag steht zwar drin, dass es ein Gemeinschaftsgarten ist, aber da wir die einzigen waren, die diesen Garten jemals genutzt haben und dort auch den Pool und den Pavillon aufbauen durften, sehe ich das etwas anders...

    Wenn es um einen gemeinschaftlichen Garten handelt, ändert Eure alleinige Nutzung daran nichts. Es bleibt ein gemeinschaftlicher Garten.

    Wie ist dieser Garten genau im Vertrag definiert? Ist dieser Garten lediglich zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen, wird es mit der Durchsetzung eurer Rechte schwer, weil er dann eben kein expliziter Teil der Mietsache ist.

    Ein gemeinschaftlicher Garten kann dann auch nicht mit Gegenständen, wie Pavillons oder Pools versehen werden, zumindest nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.

    Mobile Dinge, wie kleinere Spielgeräte oder ein Planschbecken stellen lt. Ansicht einiger Gerichte kein Problem dar, da diese eben kurzfristig beräumt werden können. Das hätte der Vermieter dann zu dulden. Bei einem Pool, Zaun oder Pavillon wird es schwierig.

    Meines Wissens können im gemeinschaftlichen Bereich auch Zugeständnisse eines ehemaligen Vermieters widerrufen werden, weil es eben kein expliziter Teil der Mietsache ist.

    Darf der neue Eigentümer ohne weiteres diesen Bereich im Garten überhaupt ohne unsere Einwilligung betreten, oder sogar räumen?

    Wenn es ein gemeinschaftlicher Garten ist, darf er diesen betreten und theoretisch sogar nutzen. Beim Beräumen bin ich mir nicht ganz sicher.

    Bei den Kellern ist es so, dass der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung einer Beräumung selbst aktiv werden kann. Möglicherweise lässt sich das auf einen Garten übertragen.

    Ich würde hier einfach das Gespräch mit dem neuen Vermieter suchen und auf die Zugeständnisse des ehemaligen Vermieters verweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei den Kellern ist es so, dass der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung einer Beräumung selbst aktiv werden kann.

    Man sollte hier noch zur Vermeidung von Mißverständnissen hinzufügen, dass der Vermieter zwar tätig werden kann, aber deswegen noch lange nicht Sachen entsorgen kann. Die Sachen sind ja in irgend einem Eigentum. Um festzustellen, ob die Sachen herrenlos geworden sind, reicht ein Aushang allein nicht aus (den es im Fall des Kellers noch nicht mal gab).

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