Guten Abend,
wir wohnen seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Das Haus wurde vor einigen Monaten verkauft und nun haben wir nur Theater mit den neuen Eigentümern.
Vor ein paar Wochen wurde durch eine Firma unser Kellerraum geräumt. Dies wurde nicht angekündigt, abgesprochen oder in irgendeiner anderen Art und Weise mitgeteilt, oder gerechtfertigt. Eine Firma betrat im Auftrag des jetzigen Eigentümers sämtliche Kellerräume und entsorgte alles was dort drin war. Meine Frau hatte die Arbeiter auf das Vorgehen angesprochen und bekam als Antwort, sie können sich ihre Sachen wieder vom LKW holen... Das war schon mehr als unverschämt...
Ich habe daraufhin eine Email an die Hausverwaltung geschrieben und denen mitgeteilt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war. Daraufhin kam als Antwort, es hätte einen Aushang im Treppenhaus gegeben. Keiner der weiteren Mieter hat einen derartigen Aushang jemals gesehen...
Jetzt wird es etwas kniffliger und ich komme zu meiner eigentlichen Frage...
Seit gestern hängt nun ein Aushang im Treppenhaus, datiert auf den Januar diesen Jahres, mit der Aufforderung, den Gemeinschaftsgarten zu räumen. Alles was bis zum 8.4.22 im Garten vorgefunden wird, würde dann entsorgt werden.
Wir haben einen Teil dieses "Gemeinschaftsgartens" eingezäunt und dort einen Pool, einen hölzernen Pavillon und ein paar Dinge für die Kinder stehen. Mit dem vorherigen Eigentümer war dies auch so vereinbart, mündlich. Allerdings haben wir als einzige Mietpartei einen extra Kostenpunkt in der Nebenkostenabrechnung hinsichtlich des Poolwassers mit aufgeführt. Bei den damaligen Verkaufsgesprächen hatte der damalige Vermieter dem neuen Eigentümer auch darauf hingewiesen, dass er uns diese Sachen erlaubt hätte. Es war im letzten Sommer, die Fenster waren offen und wir haben natürlich aus Neugier gelauscht, was die Fremden im Garten zu bereden hatten ![]()
Darf der neue Eigentümer ohne weiteres diesen Bereich im Garten überhaupt ohne unsere Einwilligung betreten, oder sogar räumen? Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Mietsache, deren Nutzung auch im Mietvertrag festgehalten wurde. Im Mietvertrag steht zwar drin, dass es ein Gemeinschaftsgarten ist, aber da wir die einzigen waren, die diesen Garten jemals genutzt haben und dort auch den Pool und den Pavillon aufbauen durften, sehe ich das etwas anders...
Ich wäre echt dankbar, wenn ich hierzu eine versierte Einschätzung bekommen könnte.
Liebe Grüße erstmal ![]()
Beiträge von wuppos
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!