Erhöhung der Betriebskostenpauschale

  • Hallo,

    erstamal informationen zum Mietvertrag:

    Mietbegin war der 01.11.2021

    Die Wohnung ist 60qm2 groß und wird von 2 Personen bewohnt.

    Es ist ein Zweifamielienhaus wo unten die Eltern des Vermieters Wohnen.

    Im Mietvertrag ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart

    Die Grundmiete beträgt 400 Euro + 180 Betriebskostenpauschale

    Der Vermieter hat sich im Mietvertrag eine erhöhung der Heizkosten eingeräumt mit folgendem Wortlaut: "11500l / Jahr Heizgas Preis Heizgas 0,46 Euro / liter Bei Preissteigerung wird die Warmmiete anteilig erhöht. 100% Heizgas = 70 Euro / Monat Zum 01.01 des Jahres. "

    Nun hat der Vermieter mir mitgeteilt des er die Betriebskostenpauschale Wegen des Ukraine Krieges und dem Anstieg der Kosten für Flüssiggas um 140 euro erhöhen muss also wäre nun statt 580 im Monat ein Betrag von 720 Euro zu zahlen ab 01.04.2022. Nun ist meine Frage muss ich dies einfach so hinnehmen oder ist die Verdreifachung der Kosten so nicht machbar?

    vielen dank für eure Hilfe.


    Der Wortlaut des Schreibens was ich bekommen habe ist:

    Der genaue Wortlaut des Schreibens ist:

    "Mietvertraglich haben wir vereinbart, dass die Betriebskostenpauschale erhöht werden darf.

    Aufgrund des unvorhersehbaren Krieges in der Ukraine und der damit exorbitanten Steigerung des GasPreises siehe ich mich leider gezwungen die Betriebskostenpauschale anteiltig zu den aktuellen Preisen zu erhöhen.

    Ich habe die Erhöhung der letzten Monate schon nicht weitergegeben, da ich auf sinkende Gaspreise gehofft hatte. Jetzt sehe ich mich aber leider gezwungen zu reagieren. Aktuell hat man auf Flüssiggas 4 Wochen Lieferzeit (vorher 3 Tage) bei dann Tagesaktuellen Preisen. Aktuell liegt der Preis bei 1,35Euro/liter inkl. MWst., vor einem Jahr lag der Preis noch bei 0,45Euro/liter.

    Sollten die Preise wieder fallen werden diese Entlastungen natürlich an sie weitergegben!!!

    Der anteil der Warmwasserkosten (Heizung/Wasser) an den Gesamtkosten:

    Biser: 70 Euro Ab Jetzt: 210 Euro

    Bitte zahlen sie die erhöhte Betriebskostenpauschale in Höhe von 320 Euro ab dem 01.04.2022 auf mein Ihnen bekanntes Konto.

    Miete + Nebenkosten: monatlich zu zahlen: 720 Euro

    "

    Das ist alles nur diese Schreiben ohne belege oder nachweise.

  • Wenn im Haus nicht der Vermieter, sondern die Eltern des Vermieters wohnen, ist eine Pauschale incl der Heizkosten ohnehin nicht zulässig. Über die Heizkosten muss nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Ansonsten: die Heizkosten auf Basis aller fossilen Brennstoffe sind explodiert, das ist Fakt, "nur" dreifach geht noch, andere mit früher günstigen Erdgasverträgen, die keine Preisbindung haben, trifft es noch härter. Wir haben noch unter 5ct/kWh Erdgas, neue Verträge liegen bei 20ct. Den Preis kannst du online selbst nachschauen, ich halte eine Verdreifachung aber für sehr realistisch. Dass der Vermieter dies weitergeben will, ist auch klar und aus meiner Sicht absolut in Ordnung. Wir reden hier nicht mehr von 10€, über die man hinweg sehen kann.

    Wenn du weiterhin dort wohnen willst, wirst du das wohl akzeptieren müssen, ansonsten wird das Wohnen da vermutlich ungemütlich. Bei einem Umzug treffen dich die Preiserhöhungen auch. Du kannst natürlich die Verbrauchserfassung verlangen, das wäre legitim und bei den Brennstoffkosten relativieren sich die zusätzlichen Kosten auch etwas.

  • Okay das seine eltern im Haus wohnen ist fakt er selbst ist aber auch noch in diesem Haus gemeldet was wir erfahren habe beim einwohnermeldeamt. Wohnen tut er in seinem Neubau nebenan. Im Mietvertrag ist einliegerwohnung auch angekreuzt nun ist die Frage könnte man dann dahingegen argumentieren das dies ja nicht richtig sei? Und er verlangt die Kosten ab 01.04 aber in auf einigen Internetseiten steht das es erst zum übernachsten Monat verlangt werden kann ist das so richtig?

  • Einliegerwohnung ist rechtlich nicht definiert. Was das in deinem Mietvertrag heißen soll, kann ich nicht beurteilen. Alle Gesetze im Zusammenhang mit Wohnraum sprechen nur von einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. Ob das bei euch tatsächlich der Fall ist und damit die Regelungen für das vom Vermieter genutzte 2-FH gelten, mag ich nicht beurteilen, das ist Rechtsberatung im Einzelfall.

    Wenn man davon ausgeht, dass dies der Fall ist und der Vermieter mit im Haus wohnt, hat der Vermieter auch ein besonderes Kündigungsrecht, d.h. er kann ohne berechtigtes Interesse den Mietvertrag kündigen. Das sollte man auch bedenken und sich beraten lassen, bevor man hier auf seine Rechte gegen den Vermieter pocht.

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