Fußbodenerneuerung nach Auszug

  • Hallo liebes Forum,

    leider haben wir etwas Probleme mit unserem Vermieter und ich hoffe auf hilfreiche Antworten eurerseits.

    Folgender Sachverhalt.

    Wir haben ca. 1 Jahr in einer Wohnung gewohnt (Laminatboden : 2011 verlegt : sehr anfällig für Kratzer / Dellen - vermutlich geringe Qualität - dunkler Boden). Beim Einzug wurden bereits Kratzer im Übergabeprotokoll aufgenommen. Wir haben 2 Katzen (Tierhaltung war erlaubt), die den einen oder anderen Kratzer hinzugefügt haben. Des Weiteren, haben wir unter dem Bett 2 Stützen gehabt die die Lattenroste stützen, diese haben sich wohl etwas in den Boden gebohrt, sodass dort Dellen entstanden sind.


    Nun sind wir nach einem Jahr ausgezogen und der Vermieter möchte den kompletten Boden erneuern. (Ein Gutachten ergab, das eine Erneuerung notwendig ist - da die Kratzer in der ganzen Wohnung verteilt sind). - Anzahl der Kratzer ca. 20 Stück. (mal tiefer mal nicht so tief)


    Die Kosten sollen wir nun komplett übernehmen (ca. 6500€).

    Kann der Vermieter von uns den vollen Preis verlangen, weil wir (auch laut Haftpflichtversicherung), eine übermäßige Abnutzung hervorgerufen haben?


    Man muss dazu sagen, dass der Boden vorher schon in einem nicht so guten Zustand war. (Verweis auf Übergabeprotokoll bei Einzug).

    Muss der Vermieter mehrere Angebote zur Bodenerneuerung einholen? Besteht die Möglichkeit, dass wir nur Anteilig bezahlen?

    Ich hoffe ihr könnt uns etwas weiterhelfen.

    Gerne stehe ich auch für Rückfragen zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Mathias und Daniela

  • Bei Beschädigungen kann wenn der Vermieter überhaupt den Zeitwert als Entschädigung verlangen.

    Sucht mal nach "laminatboden nutzungsdauer" bei Google, dort gibt es vom Mieterbund einen Artikel (Parkett und Laminat mittlere Nutzungsdauer), der genau eure Situation betrifft.

    Wessen Haftpflichtversicherung sagt, dass ihr eine übermäßige Abnutzung hervorgerufen habt?

  • weil wir (auch laut Haftpflichtversicherung), eine übermäßige Abnutzung hervorgerufen haben?

    Eine übermäßige Abnutzung ist jurstisch kein Argument, Kosten für den Austausch (nach Zeitwert, nicht den vollen Betrag) zu verlangen, sondern es kommt darauf an, ob die Beschädigung aufgrund schuldhaftem oder fahrlässigem Verhalten passiert sind. Siehe §823 BGB Diese Frage wäre zu klären.

    Nehmen wir ein Beispiel. Wenn der Vermieter euch zu Mietbeginn darauf hingewiesen haben sollte, dass ihr unter die Möbel etwas unterlegen sollt, da der Boden nicht so hochwertg ist, dann wäre Fahrlässigkeit gegeben, wenn das nicht beachtet wird. Andernfalls hingegen darf man annehmen, dass ein Boden dafür da ist, Möbel darauf zu stellen.

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