Vermieter geht einfach in die Wohnung zur Mängelbegutachtung

  • Hallo,

    ein Mieter hat aufgrund von Umzug die Wohnung gekündigt und daraufhin mit dem Ausräumen und der Renovierung begonnen.

    Da es sich um eine 1-Zimmerwohnung handelt, mussten Möbel aus der Wohnung in den davor liegenden Wintergarten gestellt werden, um die Wände streichen zu können. Das hat den Vermieter wohl dazu veranlasst, in der Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten (die Tür stand offen, da die Farbe noch trocknen sollte und der Mieter Katzen hat. Das war bislang vorher nie ein Problem gewesen, da das Haus sehr versteckt liegt und kein normaler Passant einfach vorbeikommt).

    Die erste Frage ist, darf der Vermieter die Wohnung einfach so ohne Ankündigung betreten?

    Daraufhin erhielt der Mieter eine Mail vom Vermieter, dass die Wohnung dreckig und unaufgeräumt ist (was ja kein Wunder ist, wenn dort gestrichen und mit Schuhen rumgelaufen, sowie während des Vorgangs nicht sauber gemacht wurde) und die Wohnung auch noch ausgeräumt und DANACH gesäubert übergeben wird. Dies alles passierte in der laufenden Mietzeit und nicht nach Ablauf des Mietverhältnisses.

    Des Weiteren sollen folgende Mängel behoben werden:

    - die Decke um die Dunstabzugshaube ist eingerissen und die Dunstabzugshaube senkt sich nach unten (dies war schon bei Einzug der Fall und ist auch auf Foto dokumentiert, hat sich natürlich aber im Laufe der dreijährigen Mietdauer verschlimmert, wurde aber nicht durch den Mieter verursacht).

    Hat der Mieter diesen Schaden zu beheben?

    - Im Bad befindet sich eine eingebaute Leuchte, die zur Wohnung gehört und sich nicht austauschen lässt, welche über die Zeit ausgefallen ist. Der Mieter hat neue Glühbirnen gekauft und diese ausgetauscht, was das Problem aber nicht behoben hat.

    Ist der Mieter dazu verpflichtet, die Leuchte wieder funktionsfähig zu bekommen?

    Außerdem ist natürlich der Boden durch unterschiedlichen Lichteinfall und Teppiche verfärbt, sowie gibt es ein paar Kratzer im Boden.
    Muss der Mieter für die Reparaturzahlungen aufkommen?


    Wie soll der Mieter jetzt auf diese Mail reagieren?

    Ich danke für eure Hilfe.

  • darf der Vermieter die Wohnung einfach so ohne Ankündigung betreten?

    Eine offen stehene Tür ist keine Einladung, dass man herein kommen kann. Selbst wenn gar keine Tür vorhanden wäre, dürfte man es nicht einfach so. Es ist wahrscheinlich der Straftatbestand des Hausfriedenbruchs erfüllt und ein Eingriff in die Privatsphäre des Mieters.

    Hat der Mieter diesen Schaden [an der Dunstabzugshaube] zu beheben?

    Wenn nachgewiesen kann, dass der Schaden schon bei Einzug bestand, sieht es für die Forderung des Vermieters schlecht aus.

    Ist der Mieter dazu verpflichtet, die Leuchte wieder funktionsfähig zu bekommen?

    Nein. Das ist eine Instandhaltung, für prinzipiell der Vermieter verantwortlich ist. Streng nach Gesetz genommen müsste man noch nicht mal das Leuchtmittel austauschen, was viele nicht wissen.

    Muss der Mieter für die Reparaturzahlungen [für den Boden] aufkommen?

    Nach der Beschreibung scheint es eine normal übliche Verschlechterung zu sein und keine Schuldhaftigket des Mieters dahinter stehen, was dann grundsätzlich zulasten des Vermieters ginge.

    Wie soll der Mieter jetzt auf diese Mail reagieren?

    Ich denke, das kannst du jetzt selbst entscheiden mit den obigen Informationen. Die Frage ist aber doch erst mal, ob du überhaupt antworten möchtest oder nur zurück schreiben, dass du nicht bereit bist, über die Punkte zu diskutieren, da der Vermieter rechtswidrig in der Wohnung war. Man muss ja nicht gleich Anzeige erstatten, es gibt noch andere Wege, dem Vermieter seinen Fehler unter die Nase zu halten.

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