Übernahme der Wohnung von den Eltern

  • Hallo Freunde,

    gehen wir mal davon aus das person X bei den Eltern wohnt aber bei Person Y angemeldet ist.

    wenn diese Person Y aus der Wohnung auszieht , darf Person X die Wohnung In irgendeiner Hinsicht Übernehmen ? z.B. indem Miete von X weitergezahlt wird ? (In dem Improvisiere ich nur)

    MfG

  • das person X bei den Eltern wohnt aber bei Person Y angemeldet ist.

    Dann wäre das schon mal ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz und wird mit einer Geldbuße von bis zu 1000€ geahndet.

    darf Person X die Wohnung In irgendeiner Hinsicht Übernehmen ?

    Nur mit Erlaubnis des Vermieters, da §540 BGB beachtet werden muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!