Hundehaltung Frage

  • Hallo Zusammen,


    mich benötige Euren Rat zu einem recht kniffligen Thema.


    Meine Freundin und ich sind seit längerer Zeit auf Wohnungssuche und haben im Februar eine Wohnung gefunden die uns zusagt. In der Anzeige gab es bezüglich der Haustierhaltung keine Angabe. Bei der Mieterselbstauskunft haben wir angegeben, dass wir kein Haustier besitzen, was zu diesem Zeitpunkt auch der Wahrheit entsprach. Einige Tage später haben wir auch die Zusage für die Wohnung erhalten und den Mietvertrag heute unterzeichnet.

    Nun ist es so, dass sich meine Partnerin schon seit längerer Zeit einen Hund gewünscht hat und wir seit einer Woche eine französische Bulldogge besitzen. Ich wollte zunächst abwarten was in dem neuen Mietvertrag zum Thema Haustierhaltung geregelt ist. Dort steht nun, dass die Haltung von Katzen und Hunden die Zustimmung des Vermieters benötigt und dies in der Eigentümerversammlung besprochen werden muss. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie wir uns verhalten sollen. Wenn wir den Vermieter informieren kann er den Vertrag innerhalb der Frist von 14 Tagen widerrufen. Wenn wir ihn nachträglich fragen, kann es sein, dass er dies ablehnt. Aktuell bin ich dazu geneigt den Vermieter nicht zu informieren und ggf. später mit ihm in Kontakt zu treten.

    Was würdet Ihr mir hier raten?

  • Wenn wir den Vermieter informieren kann er den Vertrag innerhalb der Frist von 14 Tagen widerrufen.

    Nein, der Wohnungsmietvertrag unterliegt nicht den Haustür- oder Fernabsatzgeschäften. Wenn die Wohnung vorab von Euch besichtigt wurde, gibt es kein 14tägiges Widerrufsrecht.

    Was würdet Ihr mir hier raten?

    Den Vermieter sofort informieren, bzw. um Genehmigung bitten, weil es eure vertragliche Pflicht ist. kommt Ihr dem nicht nach, kann das mietrechtliche Konsequenzen für euch haben.

    Was ich mich aber gerade frage: Was macht Ihr, wenn der Vermieter die Zustimmung aus gutem Grund verweigert oder ihr gegen eine Ablehnung klagen müsst. Oder anders: Was macht ihr dann mit dem Hund, den ihr ja schon habt?

    Wenn das ganze über die Eigentümerversammlung entschieden wird, diese aber - üblicherweise - erst am Ende des Jahres stattfindet, was macht ihr bis dahin mit dem Hund?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die Wohnung vorab von Euch besichtigt wurde, gibt es kein 14tägiges Widerrufsrecht.

    Das Widerrufsrecht steht auch nur dem Verbraucher zu, nicht dem Vermieter. Der Vermieter kann den Vertrag unter keinen Umständen widerrufen.

    Aktuell bin ich dazu geneigt den Vermieter nicht zu informieren und ggf. später mit ihm in Kontakt zu treten.

    Das kann tatsächlich bis zur Kündigung führen, also lieber mit offenen Karten spielen.

    Ob die Klausel mit der Eigentümerversammlung gültig ist halte ich für schwierig. Die Zustimmung bezüglich mietvertraglichen Pflichten kann man nicht von Dritten abhängig machen. Es ist kaum zumutbar, dass man auf eine Entscheidung dann im Zweifel ein Jahr warten müsste.

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