Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2021 bekommen.
Darin wurde die Heizungswartung für die Gastherme in meiner Wohnung mit etwa 240€ angegeben.
In 2021 wurde jedoch keine Wartung an der Therme durchgeführt. In den Jahren zuvor fand diese meist im November oder Dezember statt.
Man muss erwähnen, dass der Vermieter gleichzeitig Heizungsinstallateur ist und seine Firma die Wartung in der Regel durchführt.
Ich habe meine Vermieter daraufhin freundlich angeschrieben und ihn auf diesen Fehler hingewiesen.
Die Antwort lautete, dass damit alles in Ordnung sei, weil die Wartung von Ende 2020 erst in 2021 abgerechnet worden sei.
Auf der Abrechnung für 2020 wurde allerdings auch eine Wartung mit etwa 150€ angegeben.
Nach einer weiteren Nachfrage habe ich dann einen Auszug aus einer Rechnung von 2021 erhalten, die die Wartung von Ende 2020 enthält.
Demnach hat der Vermieter sich selbst etwas über 200€ in Rechnung gestellt.
Meiner Auffassung nach wurden ja die 150€ im Vorjahr bereits berechnet und was dann noch als "Übertrag" für 2021 übrig bleibt wäre der Differenzbetrag von etwa 50€.
Seit dem ersten Jahr in Miete gab es jedes Jahr einen Posten für die Heizungswartung, also kann es auch nicht sein, dass eine einfach nicht berechnet wurde und dann ins nächste Jahr verschoben wurde.
Im ersten Jahr habe ich nur 3 Monate in der Wohnung gewohnt und Anfang des nächsten Jahres dann auch die Wartungskosten für das Jahr davor anteilig in Rechnung gestellt bekommen.
Mein Vermieter behauptet nun, dass die Wartungen für 2020 und 2021 jeweils schon kurz vorher durchgeführt wurden (also jeweils im letzten Monat zuvor).
Aber selbst wenn ich nun davon ausgehen würde, dass der Betrag nur für 2020 gewesen sein soll, dann ist er ja etwa 40€ höher, als die tatsächlich angefallenen Kosten.
Da ich aber auch jedes Jahr die Wartungskosten auf der Rechnung hatte, wurde da auch nichts ausgelassen. Zweimal innerhalb eines Jahres gewartet wurde auch nicht.
Nach weiterem nachbohren erklärt der Vermieter nun, es gäbe ja einen Wartungsvertrag, damit er die Wartung dann durchführen kann, wann es zeitlich passt.
Dem würde ich entnehmen, dass er eine Wartungspauschale für 2021 angesetzt hat.
Bei einem echten Wartungsvertrag dürfte es aber nicht zu unterschiedlichen Beträgen in jedem Jahr kommen.
Eigentlich wird bei solchen Verträgen ja ein Durchschnittswert über die Laufzeit von den Verträgen errechnet. In einem Jahr ist die Wartung teurer und im nächsten etwas billiger.
Aufsummiert ergibt sich dann der Gesamtpreis über die Wartungsdauer. In der Regel kann man dann nichts mehr nachträglich verlangen, außer es handelte sich nicht um eine Wartung sondern Reparatur, aber diese müsste ja auch der Vermieter übernehmen.
Zudem wird der Betrag ja quasi immer vorab für das laufende Jahr über die Nebenkosten bezahlt. Andernfalls dürfte es die Kosten der ersten Abrechnung ja auch nicht geben, wenn diese ja eigentlich erst im Folgejahr aufgetreten sind.
Der Vermieter weigert sich nun weiter darüber zu reden, da er die Sache für rechtens hält.
Ich sehe das allerdings anders, da ich nun 2022 ja wieder einen Abschlag für die Wartung bezahle. Wenn dann eine Wartung durchgeführt wird, fällt diese entweder in 2021,
oder wird wieder erst für 2023 abgerechnet. In allen Fällen hätte ich insgesamt viel zu viel bezahlt.
Was haltet ihr davon bzw. was wäre der Rat an mich?
Ich fühle mich ehrlich gesagt über den Tisch gezogen und ein Gedanke wäre ihm mitzuteilen, dass ich die Nachforderung nicht begleichen werde,
solange mir keine Wartung für 2021 nachgewiesen werden konnte. Zudem müsste ich eigentlich noch Geld zurück bekommen, was man eventuell von der Miete einbehalten könnte, wenn der Vermieter nicht einlenkt.
Insgesamt will ich die Situation natürlich nicht verschärfen und und nur zu solchen Maßnahmen greifen, wenn ich mich eindeutig im Recht befinde und mir dadurch kein weiterer Schaden droht.
Ich kann auf Wunsch auch gerne alle Positionen für die Wartung seit Einzug auflisten.
Vielen Dank vorab
Miethans