Instandhaltung durch den Vermieter - Mängel - Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    es geht um die Wohnung meiner alten Tante.

    Sie wohnt zur Miete in einer kleinen Wohnung seit 20 Jahren. Der Voreigentümer war ein älterer Herr, der vor fast jetzt 6 Jahren verstorben ist. Der neue Eigentümer ist der Neffe. Er wohnt wohl einige hundert Kilometer weg. Er war noch nie in der Wohnung, hat sich aber telefonisch vorgestellt.

    Also im Grunde genommen wurde 20 Jahre nichts gemacht. Der Balkon hat Fliesen mit vielen Sprüngen, jetzt sind mittlerweile 2 lose. Ich finde, dass jetzt endlich Mal etwas gemacht gehört.

    Ich hatte mit ihm telefoniert. Er meinte, meine Tante soll sich bei ihm melden, dann kann er mit ihr einen Termin ausmachen und sich alles anschauen.

    Meine Tante hat Angst vor einer Mieterhöhung. Tatsächlich hat sie wirklich seit 20 Jahren keine bekommen. Sie wohnt sehr günstig, allerdings wäre eine Mieterhöhung auch schwierig bzw unmöglich, da es keinen offiziellen Mietspiegel gibt und man so gut wie keine Vergleichswohnungen findet.

    Außerdem kümmert sich der neueigentümer garnicht um die Wohnung, was für mich auch ein Argument wäre

    Meine Tante möchte, dass ich mich darum kümmere.

    Wir seht ihr den Fall?

  • Außerdem kümmert sich der neueigentümer garnicht um die Wohnung, was für mich auch ein Argument wäre

    Nein, eine Mieterhöhung steht mit der Mangelbeseitigung nicht im Zusammenhang.

    Dass ist natürlich ein Risiko, dass dann eine Mieterhöhung kommt, das wird man nicht ausschließen können, soweit vertraglich nichts dazu geregelt ist.

  • Danke, für die Antwort.

    Wie kann denn überhaupt eine Mieterhöhung kommen, da kein Mietspiegel existiert oder. Vergleichswohnungen vorhanden sind?

    Meine Tante braucht der Mieterhöhung einfach nicht zustimmen, die Arbeiten sind auch nur Instandhaltung nicht modernisierung.

    Falls überhaupt eine kommt, da der Neffe sich auch so nicht kümmert.

  • Wie kann denn überhaupt eine Mieterhöhung kommen, da kein Mietspiegel existiert

    Es genügt auch ein einfacher Mietspiegel. Und dass es keine Vergleichswohnungen gibt, glaube ich nicht, man muss sie nur finden. Eine Mieterhöhung kann man also nicht ausschließen. Man muss sie dann prüfen, wenn sie da ist.

    Meine Tante braucht der Mieterhöhung einfach nicht zustimmen

    Das ist keine gute Idee, denn dann könnte der Vermieter Klage einreichen, um die Mieterhöhung durchzusetzen. Die Mängel sind kein Grund, die Mieterhöhung abzulehnen, wie vorher schon gesagt wurde.

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